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Re: Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Verfasst: 29.05.2019, 12:42
von Anahid
Datev muss ja auch mal was gut machen. :mrgreen: Ansonsten ist das Programm ja eher unterirdisch. :roll:

Re: Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Verfasst: 29.05.2019, 12:51
von AliceImWunderland
Anahid hat geschrieben:
29.05.2019, 12:42
Datev muss ja auch mal was gut machen. :mrgreen: Ansonsten ist das Programm ja eher unterirdisch. :roll:
Das stimmt. Ich habe auch jahrelang darüber geschimpft. Mittlerweile muss ich sagen, es wird besser. Dabei kann ich ehrlich gesagt gar nicht sagen, ob es tatsächlich besser geworden ist, oder ob ich mich einfach nur daran gewöhnt habe. :lol:

Re: Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Verfasst: 03.06.2019, 11:32
von sh161
Ich habe neulich dem Kombiauftrag eine Anlage mit der Berechnung der entsprechenden Kosten beigefügt. Beides habe ich zusammen mit Forderungsaufstellung und VB per beA übersandt.
Leider habe ich noch keine Reaktion der zuständigen GVZin erhalten.

Re: Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Verfasst: 04.07.2019, 09:54
von conocimiento
@Soenny

Gibt es in dieser Sache schon Neuigkeiten von RA-Micro? Hätte da schon einen ZV-Auftrag, bei dem ich die Gebühr eintragen wollen würde.

Re: Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Verfasst: 04.07.2019, 10:02
von Soenny
Nein, leider keine Rückmeldung. Ich habe es jetzt so gemacht, daß ich in der ANlage 1 Forderungsaufstellung unten die Gebühr eingetragen habe bei "gemäß sonstiger Anlage/-n des ....." und habe als Anhang dann die Berechnung beigefügt. Ob das so klappt wird sich dann zeigen ;)

Re: Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Verfasst: 04.07.2019, 13:05
von icerose
Soenny hat geschrieben:
04.07.2019, 10:02
Nein, leider keine Rückmeldung. Ich habe es jetzt so gemacht, daß ich in der ANlage 1 Forderungsaufstellung unten die Gebühr eingetragen habe bei "gemäß sonstiger Anlage/-n des ....." und habe als Anhang dann die Berechnung beigefügt. Ob das so klappt wird sich dann zeigen ;)
:daumen
So werde ich es, wenn ich es denn mal brauche, auch machen.

Aber eine Frage hab ich dazu: Ist es richtig, den vollen Wert als Gegenstandswert zu berechnen? :oops:

Re: Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Verfasst: 04.07.2019, 13:15
von Soenny
Die BGH-Entscheidung sagt, daß der Wert der vollstreckenden Forderung anzusetzen ist und nicht der gedeckelte Betrag für die VA.

Re: Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Verfasst: 05.07.2019, 09:20
von icerose
Soenny hat geschrieben:
04.07.2019, 13:15
Die BGH-Entscheidung sagt, daß der Wert der vollstreckenden Forderung anzusetzen ist und nicht der gedeckelte Betrag für die VA.
:mrgreen: :thx

Re: Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Verfasst: 15.07.2019, 12:24
von Moschele11
Nehmt Ihr auch die Auslagenpauschale dazu?

GLG

Moschele

Re: Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Verfasst: 15.07.2019, 12:44
von icerose
Moschele11 hat geschrieben:
15.07.2019, 12:24
Nehmt Ihr auch die Auslagenpauschale dazu?

GLG

Moschele
Selbstverständlich.