Wechsel in die nächste Altersstufe bei Unterhaltspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pasc1976
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#1

28.05.2019, 08:45

Guten Morgen zusammen,

ich bin seit Jahren endlich wieder in der Zwangsvollstreckung tätig und habe direkt eine Frage an die Community.

Wir haben im letzten Jahr eine Unterhaltspfändung veranlasst. Die Kinder waren zum damaligen Zeitpunkt in der zweiten bzw. dritten Altersstufe.

Jetzt wechselt das eine Kind ebenfalls in die dritte Altersstufe und erhält bekanntlich mehr Unterhalt. Außerdem hat sich die Düsseldorfer Tabelle ja ebenfalls geändert, so dass es auch hier mehr Geld bekommt.

Wie muss ich jetzt vorgehen? Muss ich einen erneuten Beschluss bei Gericht beantragen oder reicht ein Antrag auf Neuberechnung des Unterhaltes?

LG Yvonne
LG pasc1976
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paralegal6
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#2

28.05.2019, 08:53

im Urteil steht doch sicherlich, dass die jeweilige Unterhaltsstufe zu zahlen ist? da brauchst du eigentlich nichts neu beantragen
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