Ratenzahlungsvereinbarung und Abgabetermin EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#11

04.09.2007, 21:18

Habt Ihr denn im ZV Auftrag beantragt, dass Haftbefehl erlassen wird, wenn eV Termin nicht eingehalten wird?? (Hab ich übrigens vorhin schon gefragt...)
dann leitet der GV die Unterlagen alleine weiter an das Vollstreckungsgericht, die dir dann den Haftbefehl im Original zuschicken.. Dann kannste den Antrag auf VErhaftung des Schuldners zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen.
Gast

#12

04.09.2007, 21:26

Sorry, wenn das jetzt vielleicht für einige "too much" ist wg. WV und so, aber ich bin da so lange raus und jetzt eben in einem neuen Bereich mit Buchhaltungsabteilung und und und, da kann es eben bei Banküberweisung und ankommen bei uns im System schon dauern.
Ich hab wie gesagt, die Akte erst wirklich morgen auf dem Tisch und hatte heute nur das GVZ-Protokoll und kenne die Akte nicht und möchte halt gut "vorbereitet" und für die Zukunft "gewappnet" sein.
Ich bin doch wohl eher immer mit dem Herzen beim "lieben" Schuldner und verständnisvoll, weswegen ich mich dann doch - als auf der anderen Seite Sicherheitfanatiker - absichern möchte, ohne fies zu sein. ;-)

Ich hab soviel "Nichts-Gutes" über GVZ's und ihre Tätigkeit gehört, weswegen ich auch so Nachfrage, wo ich nachhaken muss und wo, normalerweise, der GVZ tätig werden sollte.

Nochmals Danke

Tine
Jupp03/11

#13

04.09.2007, 21:29

leg die Akte auf Frist 21.09., der GV meldet sich.
StineP

#14

04.09.2007, 21:31

Also wenn GV Termin festlegt, brauchste erst mal nix machen...

Habt Ihr denn so nen Kombiauftrag?? Schau dir den nochmal an...

Wenn nicht - ebenfalls abwarten und dann separat den Haftbefehl beantragen.. aber dazu brauchste eben die Unterlagen vom GV mit Titel etc.

Also so oder so - warten
Gast

#15

04.09.2007, 21:38

Sorry Stine, war hier echt auf versch. Ebenen tätig..
Leider kann ich nichts Genaues sagen, da ich die Akte erst morgen einsehen kann. Aber ich finde es toll, dass Du nachhakst und antwortest und ich somit morgen diesbezüglich die Akte durchsehen kann und wenn ZV-Auftrag da, dann ok.
Wenn nicht, dann beantrage ich den nach Nichtzahlung der 1. Rate beim GVZ, oder kann ich das schon rein vorsorglich tun????

Ein ZV-Dummie stellt Fragen über Fragen..... ;-)

Ich finde es aber echt toll, dass es dieses Forum gibt und so gute Poster wie Dich und andere, die Anderen bei "Lücken" helfen.
Dir und allen anderen herzlichen Dank.

Tine
Gast

#16

04.09.2007, 21:46

Uups Überschneidung.. Stine- Antwort ist angekommen.
Flieg hier momentan ständig heraus und somit ist es etwas unübersichtlich und nicht so synchron.
Danke, ich fühle mich schon viel viel besser.. und das tut Not, wo mir meine Ex-Chefin gerade echt unnötig Steine in den Weg legt..... was heißt Ärger und zusätzlicher Aufwand.....

Hey, ich komme gebürtig auch aus Schleswig-Holstein! Bin ein Marzipanschweinchen sozusagen ;-)
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#17

05.09.2007, 01:57

Hallo Tinehamburg: Bleib cool ! (bist wohl etwas durcheinander, du kleines Marzipanschweinchen):

Das Verfahren läuft so ab:

GV bestimmt EV-Termin. - Schuldner erscheint, beantragt Ratenzahlung und zahlt die 1. Rate.

GV bestimmt einen neuen EV-Termin. - Schuldner erscheint + zahlt die 2. Rate. GV bestimmt einen neuen EV-Termin - Schuldner erscheint und zahlt die 3. Rate usw.

Erscheint er zum 2. oder 3. Termin nicht, liegen die Voraussetzungen zum Erlaß eines Haftbefehls vor.

HB wird erlassen, der GV setzt die ZV wg. der Restforderung fort.

Zahlt der Schu. dann noch weiter in Raten, ist alles OK. Zahlt er nicht, erfolgt die Verhaftung zur Erzwingung der EV. - So einfach ist das. :foryou
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Monte
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#18

05.09.2007, 07:00

Gut dass wir GV_Alt haben!!!!

Eine eche Hilfe!!! :thx
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Gast

#19

14.09.2007, 22:06

Danke für die Info!!!!!!!! Und auch so konkret. Das finde ich ganz dufte. Greetz an Alt GVZ!
Sorry, melde mich erst jetzt, weil ich seit über ner Woche nicht "reinkam", mein Modem war kaputt und das hat gedauert beim Anbieter mit Feststellung und Zusendung und und und ..
Dat Tinsche....
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#20

15.09.2007, 09:58

Hallo Tinsche,

dann könntest Du uns ja jetzt bestimmt mal "aufklären", ob die 1. Rate vom Schuldner gezahlt wurde.

BTW: Wenn es bei ner RAtenzahlung heißt, zahlen sie bis zum 07.09., sollte das Geld auch an dem Tag zu Eurer Verfügung stehen. So halt die graue Theorie. OK, in der Praxis warte ich auch dann noch 3 Tage wg. Banklaufzeit.
Viele Grüße

ich
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