Ratenzahlungsvereinbarung und Abgabetermin EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gast

#1

04.09.2007, 19:22

Hallo,

ich habe Ewigkeiten nichts mehr im Bereich ZV gemacht, bin gerade in einem neuem Job, Akte vom Vorgänger, und dort haben wir einen VB erwirkt.
ZV-Versuche erfolglos, Schuldner nicht angetroffen lt. GVZ, dann Termin zur EV gemacht, 2 Tage vorher geht Schuldner zum GVZ und bietet Ratenzahlung an, ist ok haben wir gesagt. Mein Problem: Ich bekomme heute dieses GVZ-Protokoll und dort steht weiterhin, 1. Rate fällig am 7.9. und dann aber auch 2. Termin zur Abgabe EV am 7.9. 15:00 Uhr.
Wie stelle ich sicher, dass Schuldner auch noch vorher die Rate begleicht wg. EV-Termin? Anrufen, dass er die Rate bei uns bar einzahlt vor EV-Termin??
Dazu muss ich sagen, dass die Forderung ziemlich gering ist, also mit Kosten so um die € 100, die Wahrscheinlichkeit doch wohl groß ist, dass der Schuldner zahlt.
Frage: Was passiert, wenn er die 1. Rate nicht zahlt und er nicht zum EV-Termin erscheint??
Was muss ich dann veranlassen?

Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Danke

Tine
StineP

#2

04.09.2007, 19:24

Also ich würde den GV anschreiben und ihn bitten, mit der Abgabe der EV zu warten. Wenn Schuldner am 7. zahlt, dann soll er warten, wenn nicht, die ev abnehmen. Kommt der Schuldner nicht und habt ihr in eurem ZV Auftrag beantragt, einen Haftbefehl zu erlassen, bekommt ihr den in nächster Zeit zugestellt. Dann kann der Schuldner zur Erzwingnung der abgabe der eV verhaftet werden.
Jupp03/11

#3

04.09.2007, 19:27

Der Schuldner zahlt an den GV. Zahlt er am 7.9. nicht, beantragt der GV Haftbefehl, sofern ihr dieses mit dem ZV-Auftrag beantragt habt. Der GV wird nach Zahlung durch den Schuldner am 07.09. neuen Termin zur Abgabe der e.V. -wahrscheinlich 1 Monat später- anberaumen. Dann ist der Schuldner nämlich immer im Zuguzwang.
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Bino
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#4

04.09.2007, 20:05

Der Schuldner kennt ja schon den Termin zur Abgabe der EV, weil er ja die Ladung erhalten hat. Ich bezweifle, dass er dann überhaupt noch freiwillig zahlt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Gast

#5

04.09.2007, 20:51

DANKESCHÖN!

Bin nur irritiert. "Locker bleiben" oder GVZ anrufen ....

Info: Schuldner ist Mieter und wir als Gläubiger sind eine Genossenschaft.

Tine
Teddybär14
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#6

04.09.2007, 20:53

Bino hat geschrieben:Der Schuldner kennt ja schon den Termin zur Abgabe der EV, weil er ja die Ladung erhalten hat. Ich bezweifle, dass er dann überhaupt noch freiwillig zahlt.
Warum sollte er deswegen nicht freiwillig zahlen ??

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Jupp03/11

#7

04.09.2007, 20:58

Tinehamburg

locker bleiben, abwarten, GV muss nicht angerufen werden
Teddybär14
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#8

04.09.2007, 21:04

oh ich bleib auch bei zv nicht locker, echtes Problem, kann mich auch damit nicht identifizieren, ganz im Gegenteil zu ner Kollegin, die geht da total drin auf, dafür kriegt sie keinen Einspruch oder ein Schadenaufgabeschreiben aufs Papier,
jeder soll eben das machen was er am besten kann oder ?

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Jupp03/11

#9

04.09.2007, 21:07

was würde jetzt j. v. d. l. sagen:

so isses
Gast

#10

04.09.2007, 21:12

Mhm Programm schmeisst mich ständig heraus...
hoffe, es klappt diesmal:

OK, ich bleibe also locker, heißt für mich:

Wenn Schuldner am 7.9. nicht zahlt ( Wie lege ich mir die WV, wieviel Tage rechne ich hinzu???) dann kann ich bei ZV-Auftrag vom GVZ Haftbefehl beantragen lassen (oder macht der das von allein???????, auf Abgabe EV oder ich bin weiterhin "locker" und GVZ macht neuen Termin zur Abgabe Ev in einem Monat, aber dann...... Butter bei die Fische..... ;-)

Wink und ehrliches Dankeschön aus dem Norden

Tine
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