Zwangsvollstreckung im Familienrecht / Kindesunterhalt / Obhutswechsel
Verfasst: 27.05.2019, 09:34
Hallo,
mich quält folgende Frage und ich finde keine Hinweise in der Fachliteratur hierzu:
Folgender Sachverhalt:
Kind, vertreten durch die Mutter, klagt Kindesunterhalt ein.
Während des Prozesses wechselt das Kind in die Obhut des Vaters; der Antrag wird für erledigt erklärt.
In der Kostenentscheidung des Beschlusses steht: "Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner (Vater)", woraufhin ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht, der nicht fristgerecht bezahlt wird.
Der Auftrag zur Einleitung der ZV liegt vor. Da jedoch im Titel steht "Kind, vertreten durch die Mutter ./. Vater" frage ich mich, ob ich ohne Weiteres die ZV einleiten kann, da das Kind ja aktuell nicht mehr bei der Mutter lebt?
Ich freue mich auf Denkanstöße...
VG
mich quält folgende Frage und ich finde keine Hinweise in der Fachliteratur hierzu:
Folgender Sachverhalt:
Kind, vertreten durch die Mutter, klagt Kindesunterhalt ein.
Während des Prozesses wechselt das Kind in die Obhut des Vaters; der Antrag wird für erledigt erklärt.
In der Kostenentscheidung des Beschlusses steht: "Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner (Vater)", woraufhin ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht, der nicht fristgerecht bezahlt wird.
Der Auftrag zur Einleitung der ZV liegt vor. Da jedoch im Titel steht "Kind, vertreten durch die Mutter ./. Vater" frage ich mich, ob ich ohne Weiteres die ZV einleiten kann, da das Kind ja aktuell nicht mehr bei der Mutter lebt?
Ich freue mich auf Denkanstöße...
VG