Pfändung von Sozialleistung ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Trine
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#1

23.05.2019, 15:40

Hallo zusammen,
ich habe einen Schuldner, welcher eine Schwerbehinderung (100 % B) hat, als Tätigkeit "Sozialhilfeempfänger" angibt, ungelernt, ledig ist und keine Unterhaltsverpflichtungen hat. Er hat ein "P" und "S" Konto (Konto nur für die Zahlung von Sozialleistungen). Er bekommt vom Landkreis (Angabe aus der VA): 486 € + 303 € netto Grundsicherung und von der Krankenkasse 316 € Pflegegeld, Pflegegrad II. Weiter hat er nichts, keine hinterlegte Kaution, kein Auto, nix. Also ich kann mir vorstellen das die 486 € ALG II sind. Entnehmen kann ich es der VA leider nicht. Nicht pfändbar ist ja die Grundsicherung. Soweit ich gelesen habe, auch Pflegegeld. Aber gilt das auch für Pflegegeld für sich selbst? Meint ihr, es macht Sinn das Konto zu pfänden? Die Forderung sind mittlerweile knapp 3000 €. ich gehe davon aus, dass er nie mehr arbeiten kann und auch nicht viel mehr Einkommen erzielen wird. Habt ihr eine Idee? Oder ist es einfach aussichtslos?
:nachdenk
:thx
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Anahid
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#2

23.05.2019, 15:48

Nach diesem Beitrag ist Pflegegeld dann nicht pfändbar, wenn es auf ein P-Konto gezahlt wird und das ist bei Dir ja wohl der Fall.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Feldhamster
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#3

23.05.2019, 18:03

viewtopic.php?f=48&t=83088&p=2005992&hi ... d#p2005992

Hier wurde auch schon mal drüber gesprochen.
Trine
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#4

24.05.2019, 08:35

Und was haltet ihr davon ,wenn ich einfach vorsorglich das Konto pfände ? Einfach um einen Rang zu sichern, falls er mal mehr Geld hat ?
:thx
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Anahid
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#5

24.05.2019, 10:04

Trine hat geschrieben:
24.05.2019, 08:35
Und was haltet ihr davon ,wenn ich einfach vorsorglich das Konto pfände ? Einfach um einen Rang zu sichern, falls er mal mehr Geld hat ?
Bei jemandem, der bereits Pflegegeld bezieht? Eher unwahrscheinlich, dass sich das die Vermögensverhältnisse mal ändern. Grundsätzlich kannst Du das machen, aber da würde ich mir den Aufrag vom Mandanten holen und ihn auch darauf hinweisen, dass das hier ggf. nur Kosten ohne Nutzen bringt.
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mücki
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#6

27.05.2019, 09:22

Ich kann mich Anahid nur anschließen. Wenn euer Schuldner das Pflegegeld erhält, ist davon auszugehen, dass er von einem Angehörigen gepflegt wird oder dies zumindest so angegeben hat. Wenn er 316 Pflegegeld erhält, entspricht das dem Pflegegrad II, was schon bedeutet, dass es sich nicht nur um eine "leichte" oder vorübergehende Pflegebedürftigkeit handelt.
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Trine
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#7

27.05.2019, 10:34

es handelt sich hierbei um eine eigene Sache.. RA Kosten. ich sehe schon, dass hier einfach nichts zu holen sein wird :( aber nicht nichts machen ist doch auch nicht richtig.
:(
:thx
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#8

27.05.2019, 10:39

Es gibt einen Spruch: "Einem nackten Mann greift man nicht in die Tasche." Was willst Du denn machen? Wo nichts zu holen ist, ist halt nichts zu holen. Da muss man sich halt auch mal geschlagen geben. Aber was bringt es denn, nur um "nicht nichts zu machen" unnötige Kosten zu verursachen, die eh zu keinem Erfolg führen werden?
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mücki
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#9

27.05.2019, 11:11

Im Grunde ist es doch egal, ob es um eigene Kosten geht oder um ein Mandat. "Wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen" (s. Anahid) und das ist bei eurem Schuldner ganz offensichtlich der Fall.

Der einzige Ansatzpunkt den ich hier sehe, wäre eine mögliche EU- oder Alters-Rente. Soweit ich weiß, wird die AA früher oder später "anraten" einen entsprechenden Antrag zu stellen. Je nachdem, wie alt euer Schuldner ist und wieviele Beitragsjahre er hat, stehen die Chancen dann vielleicht besser als jetzt. An das Pflegegeld kommst du jedenfalls nicht ran, da es eine zweckgebundene Sozialleistung ist.
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