
Ich habe hier gerade eine Sache auf dem Tisch, bei welcher sich mir immer mehr Fragezeichen auftun

Zunächst einmal muss ich erwähnen, dass wir den Schuldner vertreten. Leider kann ich den Sachverhalt nicht ganz darstellen, da uns der Mandant leider nicht die kompletten Unterlagen bisher übersandt hat und ich daher auch nur lückenhaft informiert bin.
Jedenfalls wurden in dem PÜ unter anderem die zwei minderjährigen Kinder des Schuldners als DS angegeben, gepfändet werden soll der Anspruch G, die Seite liegt mir leider nicht vor, daher kann ich nicht sagen, was genau man da bei den Kindern pfänden will.
Nun ist mir aber aufgefallen, dass wohl die Zustellung des PÜ direkt an die Kinder erfolgt ist, keine Erwähnung von gesetzlichen Vertretern. Ist da dann überhaupt die Zustellung wirksam?
Zudem haben nun die Gläubigervertreter eines der Kinder angeschrieben, da keine DS Erklärung abgegeben wurde, fordern zur Zahlung des kompletten Betrages auf, Frist gesetzt, andernfalls werde man dem Gläubiger zur Klage raten...
Ich muss gestehen, dass ich etwas überfordert bin, da ich dies so in dieser Form nicht kenne (und mir leider auch Unterlagen fehlen, die der Mandant einfach nicht beischafft)
Im Grunde genommen geht es mir zunächst im die Frage, ob überhaupt die Zustellung des PÜ und das Anschreiben an das minderjährige Kind ohne Nennung eines Vertreters ordnungsgemäß sind?
LG