1 Mdt, 1 Schuldner - 3 Akten mit 4 Titeln - nun ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jaku
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#1

20.05.2019, 16:19

Hallo alle zusammen :wink1 :wink2 ,

wir haben einen Mandanten für den haben wir in den vergangen 3 Jahren Forderungen wegen Hausgeld gegen den gleichen Schuldner tituliert. Wir haben jetzt ein VU, einen KFB, und zwei VB's.

Aus den Titeln haben wir bislang nicht vollstreckt, da der Schuldner bis Februar 2019 im Verbraucherinsolvenzverfahren steckte und im jetzt RSB erteilt wurde. Von der RSB sind die Forderungen unseres Mandanten ausgeschlossen.

Jetzt hat unser Mandant uns ZV-Auftrag erteilt . Hier meine Fragen: Kann ich oder muss ich sogar aus Kostengründen alle Titel zusammenfassen? Also ein FoKo erstellen und vom Mandant sicherheitshalber eine Vollmacht für die Zwangsvollstreckung einholen?

Lieben Dank schon mal für eure Antworten!
Grüße, Jaku
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#2

20.05.2019, 16:23

Wegen der Kostenminderungspflicht alles in eine Akte und zusammen vollstrecken, ggf. erst mal aus einem Teilbetrag, wenn nicht sicher ist, ob überhaupt was zu holen ist. Vollmacht ist immer gut ;)
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#3

20.05.2019, 16:26

Aus Kostengründen wäre es für den Mandanten besser, wenn Du nur aus einem Titel vollstreckst. Je höher die Forderung, desto höher Eure Kosten. Mach ich grundsätzlich so. Nur bei Pfändungen nehm ich die Forderungen weiterer Titel mit auf. Und nein, Du brauchst keine separate Vollmacht für die ZV. Die Dir bereits vorliegende Vollmacht (wenn das ein Standardtext ist) sollte auch Neben- und Folgeverfahren und damit auch die ZV umfassen. Es sei denn, Ihr habt einen selbst zusammengezimmerten Vollmachtstext. Dann würde ich die mal vorsichtshalber durchlesen.
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#4

20.05.2019, 16:38

:thx

Ich werde unserem Mandanten vorschlagen, dass er bitte entscheiden möge, ob wir erstmal aus einem Teil der Forderungen oder komplett vollstrecken. Das halte ich auch für sinnvoll, da wir tatsächlich nicht wissen, wie es aktuell um die Vermögensverhältnisse des Schuldners steht.

Danke für eure Hilfe!
Grüße
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#5

21.05.2019, 09:05

Dann ist es sicher auch sinnvoll ein paar Zahlen parat zu haben, sprich welche Kosten anfallen wenn nur aus dem niedrigsten Titel oder aus allen zusammen vollstreckt wird und nicht vergessen, dem Mdt. gegenüber zu erwähnen, dass die aktuelle Vermögenslage des Schuldners nicht beurteilt werden kann.

Darf ich - rein interessehalber - fragen, warum eure Forderungen von der RSB nicht erfasst sind? (Sollte es sich nämlich um sog. Neuverbindlichkeiten handeln, dann ist das i.d.R. kein gutes Zeichen, allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel.)
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Jaku
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#6

23.05.2019, 16:25

"Darf ich - rein interessehalber - fragen, warum eure Forderungen von der RSB nicht erfasst sind? (Sollte es sich nämlich um sog. Neuverbindlichkeiten handeln, dann ist das i.d.R. kein gutes Zeichen, allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel.)"



Ja, es sind sog. Neuverbindlichkeiten.
Unserem Mandanten habe ich geraten, zunächst nur wegen eines Teilbetrages zu vollstrecken, da wir nicht keine Angaben zur aktuellen Situation des Schuldners haben. Ich habe eine kurze Aufstellung zu den Kosten gemacht.

Heute kam die Mitteilung unseres Mandanten, dass er sofort aus allen Titeln vollstrecken möchte ... :-? ...

Danke und Grüße
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#7

23.05.2019, 16:28

Jaku hat geschrieben:
23.05.2019, 16:25
Heute kam die Mitteilung unseres Mandanten, dass er sofort aus allen Titeln vollstrecken möchte ... :-? ...
Na wenn die Leute kein Geld sparen wollen, dann kann man ihnen nunmal nicht helfen. :ka Glückwunsch zu den höheren Gebühren. :mrgreen:
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