Änderung Drittschuldner in Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Ilse1510
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 20.05.2019, 10:05
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

20.05.2019, 10:15

Hallo an Alle,

ich habe einen Pfüb beantragt, der auch erlassen wurde.

Im Vermögensverzeichnis wurde als Drittschuldnerin die Sparkasse im Märkischen Kreis mit samt IBAN Nummer angegeben.

Diese DS habe ich dann auch so im Pfüb angegeben.

Nun kam eine Mitteilung der DS, dass die IBAN Nummer nicht zu dieser Sparkasse gehört. Der dortige Mitarbeiter war so nett, mir mitzuteilen, dass diese Kontonummer zur Sparkasse Sauerland Hemer-Menden gehört.

Ich habe dann beim zuständigen AG eine Berichtigung des Pfübs - also der Drittschuldnerin - beantragt, habe alles in Kopie beigefügt (Vermögensverzeichnis etc.).

Die Rechtspflegerin lehnt mir jetzt diesen Berichtigungsantrag ab mit der Begründung, dass ein offensichtlicher Schreibfehler nach § 319 ZPO nicht vorliegt.

Die Bezeichnung im VZ ist ja offensichtlich falsch, was der Gläubiger bzw. Antragsteller des Pfübs aber ja nicht wissen kann .

Hat jemand eine Ahnung, was ich jetzt tun kann (außer Neubeantrag eines Pfübs)?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

20.05.2019, 10:22

Nein, da bleibt nichts anderes als den PfÜB neu zu beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#3

20.05.2019, 18:14

Und vorab rasch ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lassen. Es wird ja dauern, bis der neue PfüB erlassen worden ist, das Monatsende mit zu erwartendem Geldeingang (Lohn) steht bevor...
Antworten