Konto gepfändet - alles bezahlt - Gläubiger gibt nicht frei

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ich
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#1

14.05.2019, 09:08

Hallo zusammen,

wir vertreten den Schuldner und haben folgendes Problem.

Das Konto des Schuldners wurde gepfändet. Es handelt sich hier um ein Gemeinschaftskonto mit dessen Ehefrau. Weiter wurde beim Arbeitgeber u.a. gepfändet.
Der Schuldner hat die Gesamtforderung laut Forderungskonto des Pfübs Mitte April an den Gläubiger bezahlt. Dieser gibt nach wie vor das gepfändete Konto nicht frei mit der Begründung, dass die Zustellkosten der weiteren Drittschuldner noch fehlen. Der Mandant kann nicht auf das Konto zugreifen. Anscheinend bekommt weder er noch seine Frau einen Euro.

Wie/was kann hier gemacht werden?
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AliceImWunderland
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#2

14.05.2019, 09:25

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Gläubiger das Konto nicht freigeben braucht, solange die Forderung, sprich auch die Zustellkosten der GVZ nicht bezahlt sind.

Wenn ich einen solchen Fall habe, dann teile ich dem Schuldner die Höhe der voraussichtlich noch entstehenden GVZ-Zustellkosten mit einem großzügigen Aufschlag. Ich biete dem Schuldner an, dass nach Zahlung dieses Betrages die Pfändung des Kontos für erledigt erklärt wird. Wenn der Schuldner diesen Betrag bezahlt, gebe ich das Konto wieder frei. Wie gesagt, dieser Betrag muss so großzügig berechnet sein, dass am Ende auf jeden Fall die GVZ-Zustellkosten damit beglichen sind.

Sobald mir dann die GVZ-Kosten bekannt sind, mache ich eine "Endabrechnung". Der Schuldner bekommt dann den zuviel gezahlten Betrag von uns ausgezahlt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#3

14.05.2019, 09:28

AliceImWunderland hat geschrieben:
14.05.2019, 09:25
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Gläubiger das Konto nicht freigeben braucht, solange die Forderung, sprich auch die Zustellkosten der GVZ nicht bezahlt sind.

Wenn ich einen solchen Fall habe, dann teile ich dem Schuldner die Höhe der voraussichtlich noch entstehenden GVZ-Zustellkosten mit einem großzügigen Aufschlag. Ich biete dem Schuldner an, dass nach Zahlung dieses Betrages die Pfändung des Kontos für erledigt erklärt wird. Wenn der Schuldner diesen Betrag bezahlt, gebe ich das Konto wieder frei. Wie gesagt, dieser Betrag muss so großzügig berechnet sein, dass am Ende auf jeden Fall die GVZ-Zustellkosten damit beglichen sind.

Sobald mir dann die GVZ-Kosten bekannt sind, mache ich eine "Endabrechnung". Der Schuldner bekommt dann den zuviel gezahlten Betrag von uns ausgezahlt.
So mache ich das auch.
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#4

14.05.2019, 09:46

Beim Glaubiger anrufen, nach der noch offenen Forderung fragen, den Mandanten zur umgehenden Zahlung veranlassen und den Gläubiger mit Zahlungsnachweis auffordern, das Konto freizugeben.

btw: hat Dein Mandant mit seiner Frau ein Und- oder ein Oderkonto? Ich hab da irgendwas in Erinnerung, dass das in der Pfändung einen Unterschied macht. Vielleicht sollte er für künftige Fälle das Konto umstellen.
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Feldhamster
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#5

14.05.2019, 21:54

ich hat geschrieben:
14.05.2019, 09:08

Der Schuldner hat die Gesamtforderung laut Forderungskonto des Pfübs Mitte April an den Gläubiger bezahlt. Dieser gibt nach wie vor das gepfändete Konto nicht frei mit der Begründung, dass die Zustellkosten der weiteren Drittschuldner noch fehlen. Der Mandant kann nicht auf das Konto zugreifen. Anscheinend bekommt weder er noch seine Frau einen Euro.

Wie/was kann hier gemacht werden?

Und da die Forderung anscheinend jetzt schon zum größten Teil (bis auf die Zustellkosten) gezahlt ist, sollten die weiteren Drittschuldner von euch bzw. dem Schuldner über die Zahlung informiert werden. Nicht, dass diese weiteren Drittschuldner ebenfalls Zahlungen an den Gläubiger vornehmen und ihr dann wieder alles zurückfordern müsst....
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