PfüB gegen Superquerulanten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
pepe
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 569
Registriert: 12.03.2009, 10:09
Beruf: Jura Studentin
Software: Advoware

#1

10.05.2019, 10:04

Guten Morgen Zusammen,

wir haben gegen einen gerichtsbekannten Superquerulanten einen Titel über 1000 € erwirkt Damit vollstrecken wir gegen den Querulanten bei zwei verschiedenen Banken. Der Querulant legt Vollstreckungsabwehrklage ein.
Der Betrag wurde nun von der Bank bezahlt. Die Sache ist damit für uns hinsichtlich der ZV eigentlich erledigt.

Jetzt schreibt uns die Geschäftsstelle des Gerichts an und fragt an, ob der PfüB aufgehoben werden kann?

Erledigen sich PfüB nicht einfach durch Zahlung? Seit wann, werden die nach erfolgter Zahlung aufgehoben?

:thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

10.05.2019, 10:08

Ja, die erledigen sich. Aber genau das schreibe ich vorsichtshalber auch immer dem Drittschuldner, dass der PfÜB durch die Zahlung erledigt ist. Dieses Schreiben würde ich dann in Kopie dem Gericht zur Verfügung stellen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

10.05.2019, 10:18

Genau. Siehe diesen Thread: viewtopic.php?f=41&t=89681&p=2031613#p2031613
In deinem Fall insbesondere den Beitrag Nr. 10.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
pepe
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 569
Registriert: 12.03.2009, 10:09
Beruf: Jura Studentin
Software: Advoware

#4

10.05.2019, 14:07

Vielen Dank für die Antworten und Hinweise.

Vermutlich habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Mir ging es nicht so sehr um die Erledigung durch Zahlung, sondern das Anliegen der Geschäftsstelle, den PfüB aufzuheben.

Wenn der PfüB aufgehoben wird, wird dadurch die erledigte Zwangsvollstreckung nicht nachträglich unwirksam? Denn dann ist ja kein PfüB mehr in der Welt.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

10.05.2019, 14:15

Eben darum würde ich den für erledigt erklären und dem Gericht eine Kopie dieses Schreibens schicken.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten