Vollstreckung Briefkastenfirma

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ninibatz
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#1

09.05.2019, 11:47

Hallo Zusammen,
ich habe hier eine Zwangsvollstreckungssache auf dem Tisch. Der Titel läuft auf eine GmbH. Laut Handelsregisterauszug B ist der Geschäftsführer aus Polen. Der Gerichtsvollzieher teilte mir mit, dass unter der Anschrift lediglich ein Briefkasten der Schuldnerin vorhanden ist, jedoch keine Geschäftsräume. Ich solle ihm die ladungsfähige Anschrift des Schuldners mitteilen. Nur weiß ich nicht, wie ich daran komme. Wohnt er in Deutschland oder in Polen? Könnte er denn dann überhaupt geladen werden, sollte er in Polen leben und ich die Anschrift herausbekommen? Ich bin gerade etwas überfragt, wie ich hier weiter vorgehen soll. Könnt ihr mir helfen?

Die Hauptforderung läuft über € 12.000,00 und ist daher nicht ganz wenig.

Viele Grüße,
Janine
samsara
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#2

09.05.2019, 11:57

Beim Handelsregister und/oder Gewerbeamt nachfragen.
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mücki
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#3

09.05.2019, 12:20

Grundsätzlich ist es ja so, dass man keinen deutschen Wohnsitz haben muss um Geschäftsführer einer in D. sitzenden Firma zu sein. Allerdings meine ich in Erinnerung zu haben, dass sichergestellt sein muss, dass die Geschäfte dann ordentlich besorgt werden.

Da ein Briefkasten vorhanden ist, könnte also eine Ladung zur Abgabe der VA bzw. eine Terminsanberaumung zur Vollstreckung ohne Probleme erfolgen, da der GF natürlich sicherzustellen hat, dass der Briefkasten geleert und er über wesentliche Inhalte informiert wird. Kommt der GF seinen Verpflichtungen dann nicht nach, wäre zumindest der Weg für die Einholung der Drittauskünfte frei. Das lohnt sich allerdings allenfalls dann, wenn die Firma ihren Geschäftsbetrieb nicht eingestellt hat. Habt ihr dazu Anhaltspunkte?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
ninibatz
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#4

09.05.2019, 13:32

Dazu habe ich keine Infos. Allerdings gibt es hier noch ein Mutterunternehmen in Polen. Die steht aber nicht im Titel, da ja der Vertrag mit der Firma in Deutschland gemacht wurde. Seit heute ist die Homepage nicht mehr zu erreichen.
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mücki
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#5

09.05.2019, 13:37

Habt ihr bzgl. der Homepage mal ne Abfrage bei der denic gemacht?

Aber ich würde meinen, wenn die Homepage offline ist, ist das ein ganz schlechtes Zeichen.
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#6

09.05.2019, 13:45

Dort steht: Die Domain wurde am 08.05.2019 gelöscht und befindet sich derzeit in einer Karenzzeit.
Dann macht es wohl keinen Sinn, die Vollstreckung weiter zu betreiben?
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mücki
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#7

09.05.2019, 13:48

Normalerweise ist die Homepage noch das letzte Lebenszeichen und man hat in vielen Fällen noch eine aktive Homepage obwohl das Unternehmen schon lange platt ist. Aber ich würde meinen, dass in der heutigen Zeit eine inaktive oder gelöschte Homepage ein ganz schlechtes Zeichen ist.

Habt ihr mal in die Veröffentlichungen geschaut?
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#8

09.05.2019, 13:53

Hab ich gemacht. Aber keine Treffer.
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#9

10.05.2019, 08:25

Ich würde wie samsara Verfahren (Siehe Beitrag 2). Beim Handelsregister nach der privaten Anschrift des GF anfragen. Vielleicht habt Ihr ja Glück und er hat seinen Sitz in Deutschland.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#10

10.05.2019, 13:04

Kostengünstiger wäre es vielleicht, erst einmal eine creditreformanfrage machen, direkt für den Geschäftsführer. Kostet bei RAmicro 3,99 € und man erhält - sofern vorhanden - auch die Firmenbeteiligungen.
Meine Arbeitsplatz ist sicher. Niemand will ihn.
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