Vollstreckung der Wiedereinsetzung ion den vorherigen Stand.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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maddii
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#1

08.05.2019, 17:23

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage, ich stehe gerade mega auf dem Schlauch.

Ich muss in einer Vollstreckungsakte die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Unsere Mandanten und ihr Kind leben zusammen in einem Haus, wobei unsere Mandanten im Obergeschoss leben und das Kind mit der Familie im Erdgeschoss.

Nun hat das Kind diverse Schlösser ausgetauscht (z.B. zur Küche) so dass unsere Mandanten diesen Raum nicht mehr betreten können, da die Türen verschlossen sind. Es wurde in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein Titel erwirkt. Aber wie gehe ich jetzt weiter vor, die Türen sind weiterhin verschlossen und nun soll ich diesbezüglich vollstrecken, als dass die Türen wieder geöffnet werden und die alten Schlösser wieder eingebaut werden. :kopfkratz :kopfkratz

Danke und liebe Grüße
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paralegal6
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#2

08.05.2019, 18:12

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand hat was mit Fristen zu tun, du meinst wahrscheinlich die Wiederherstellung des Zustands der Wohnung? :kopfkratz
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Feldhamster
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#3

08.05.2019, 22:05

Ich gehe auch davon aus, dass Wiederherstellung des Zustandes der Wohnung gemeint und auch in dem einstweiligen Verfügungsverfahren so tituliert worden ist. Nach meiner Ansicht müsste ein Auftrag an den GV erteilt werden (ähnlich wie bei einer Räumung), ansonsten § 887 ZPO. Das der Titel vorab zugestellt sein muss - was im einstweiligen Verfügungverfahren im Parteibetrieb vorgenommen werden muss - stelle ich mal als bekannt voraus.
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