Vollstreckung aus VU abwenden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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binchen13
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#1

08.05.2019, 15:19

Hallöchen liebe Kollegen,

wir haben eine ziemlich doofe Sache. Wir haben einen GT auf einen falschen Tag notiert, sodass dort ein VU ergangen ist :patsch . Ein neuer GT zur Verhandlung über das VU wurde erst für Oktober anberaumt.

Aufgrund der vorläufigen Vollstreckbarkeit des VU betreibt die Gegenseite jetzt die ZV und unser Mandant soll die Vermögensauskunft leisten. Mein Chef und ich diskutieren jetzt hin und her, ob und wie wir hier noch die Kurve bekommen. Da wir jedoch auf keinen grünen Zweig kommen, hoffe ich jetzt auf eure Tipps. Kann mir hier irgendjemand weiterhelfen?

Habt schon mal lieben Dank für eure Hilfe.
Pitt
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#2

08.05.2019, 15:31

Spontan fällt mir der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ein.
...
Kennt alle Akten auswendig
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#3

08.05.2019, 15:31

§719 I ZPO.
Feldhamster
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#4

08.05.2019, 22:09

Pitt hat geschrieben:
08.05.2019, 15:31
Spontan fällt mir der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ein.
Der Antrag fällt mir auch ein.
Ansonsten: Forderung bezahlen, um die weitere ZV zu verhindern und wenn das VU später aufgehoben wird, das gezahlte Geld zurückfordern. Evtl. ist auch eine Hinterlegung bei Gericht möglich.
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