PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

08.05.2019, 13:45

Guten Tag an Allen. Ich habe folgendes Problem. Wir haben einen Pfüb. Der Drittschuldner ist Arbeitgeber, der hat uns mitgeteilt, dass der Schuldner bei ihm nicht eingestellt ist. Unsere Mandantin hat recherchiert und hat festgestellt, dass der Schulnder bei diesem Arbeitgeber als Selbständiger arbeitet. Was mache ich jetzt, wie vollstreckt man. Müssen wir einen neuen PfüB beantragen?
Hat jemand eine Idee oder hatte auch einen ähnlichen Fall?
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icerose
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#2

08.05.2019, 13:54

ja, da brauchst du einen neuen Pfüb. Und kreuzt nicht Anspruch A an, sondern G - den zum selbst ausfüllen. Und dort werden dann sämtliche Ansprüche aus den dem Drittschuldner gelegten Rechnungen sowie etwaige Rückzahlungsansprüche aus Überzahlungen etc. gepfändet.

Und ggf. auch beim Finanzamt etwaige Steuererstattungsansprüche pfänden.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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