Zwangsvollstreckung bei Nacherbschaft +Testamentsvollstrecker

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Paländerin
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#1

07.05.2019, 17:33

Wir haben hier einen Titel gegen einen säumigen Wohnungseigentümer und haben eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Wir wollten dann die Zwangsversteigerung beauftragen und haben festgestellt, dass das nicht geht, weil eine Nacherbschaft eingetragen ist (§ 773 ZPO, § 2115 BGB). Daher haben wir stattdessen die Zwangsverwaltung beantragt. Die Rechtspflegerin hat nun festgestellt, dass da nicht nur eine Nacherbschaft eingetragen ist, sondern auch noch eine Testamentsvollstreckung. Deswegen sei die Zwangssicherungshypothek nun anfechtbar und müsse geheilt werden und auch unser Antrag auf Zwangsverwaltung hänge davon ab, dass wir gemäß § 748 Abs. 1 ZPO einen Duldungstitel gegen die Testamentsvollstreckerin vorlegen.

Es kommt mir etwas merkwürdig vor, die Testamentsvollstreckerin nun aus heiterem Himmel zu verklagen, ohne dass sie überhaupt von irgendetwas weiß. Ich habe nun versucht herauszufinden, ob man ihr die Gelegenheit geben könnte, die ZV freiwillig zu dulden. Laut Zöller/Seibel, § 748 Rn. 6 ginge auch eine Notarielle Urkunde mit ZV-Unterwerfung gemäß § 794 Abs. 2 ZPO. Wenn ich dort dann nachlese, verweist dieser ausdrücklich nur auf § 748 Abs. 2 (Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände) und nicht auf Absatz 1. Dann braucht man hier also offenbar wirklich ein Urteil, obwohl mir nicht ganz klar ist, warum. Schließlich können wir ganz genau sagen, in welchen Nachlassgegenstand vollstreckt werden soll. Bin etwas ratlos und finde auch kein Muster für eine Duldungsklage gegen den Testamentsvollstrecker. Kann man hier etwas falsch machen? Kann uns jemand helfen? :kopfkratz
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AliceImWunderland
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#2

08.05.2019, 09:04

Ich habe hier mal eine ganz blöde Frage: wieso schreibt Ihr den Testamentsvollstrecker nicht einfach an? :kopfkratz Die sind meistens recht kooperativ....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#3

10.05.2019, 11:07

AliceImWunderland hat geschrieben:
08.05.2019, 09:04
Ich habe hier mal eine ganz blöde Frage: wieso schreibt Ihr den Testamentsvollstrecker nicht einfach an? :kopfkratz Die sind meistens recht kooperativ....
Ja, das haben wir auch schon überlegt. Ich bin nur wirklich unsicher, da ich so was noch nie hatte, und wüsste vorab schon gerne, ob es stimmt, dass wirklich ein Urteil (und sei es ein Anerkenntnisurteil) nötig ist. Gerade wenn der Testamentsvollstrecker kooperativ ist, wäre es doch viel schöner, es ginge eine notarielle Urkunde. Aber ich weiß nicht, ob dieser Weg a) gangbar und b) ratsam ist... und irgendwie ist der Testamentsvollstrecker ja unsere "Gegenseite", da begibt man sich doch ungerne in die Höhle des Löwen, wenn man keine Ahnung hat.
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