Vollstreckung Zwangsgeld/Zwangshaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maija
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#1

06.05.2019, 09:28

Hallo zusammen,

ich muss auch ein Zwangsgeld/Zwangshaft betreffend ein Teilversäumnisbeschluss, in welchem der Gegner zur Auskunft zu seinen Bruttoeinkünften aus nichtselbständiger Arbeit verpflichtet wurde, vollstrecken und hab so gar keine Ahnung davon. Ich hab mich schon durchs Forum gelesen, aber meine Fragen wurden leider nicht vollständig beantwortet, darum bräuchte ich bitte mal wieder Eure kompetente Hilfe!

Als erstes ist es so, dass unsere Mandantin VKH für die Vollstreckung aus dem Teil-VU bekommen hat und der Gegner die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Ich hab jetzt diesbezüglich eine VKH-Abrechnung mit 0,3 aus dem Verfahrenswert gemacht, nachdem uns das Gericht dazu aufgefordert hat. Muss ich diesbezüglich sonst noch etwas machen, einen KFA, weil die Kosten ja der Gegner zu tragen hat, diese aber im Rahmen der bewilligten VKH ja von der Staatskasse übernommen werden?

Muss ich die 0,3 für den Zwangsgeldantrag mit in den Vollstreckungsauftrag mit reinnehmen?

Bekomme ich für den Vollstreckungsauftrag, mit dem ich nun das Zwangsgeld aus Zwangsgeldbeschluss vollstrecke, eine weitere 0,3? Soweit ich gelesen habe nicht, oder?

Für die Vollstreckung aus dem Teil-VU hat Mandantin VKH erhalten, jetzt vollstrecke ich aber aus dem Zwangsgeldbeschluss, dann muss ich doch hierfür wieder extra VKH beantragen, oder? Reicht es von der Formulierung her, wenn ich schreibe: "... beantrage ich, der Antragstellerin für künftig vorzunehmende Vollstreckungsmaßnahmen aus dem Zwangsgeldbeschluss des AG ... unter Beiordnung des Unterzeichners Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen."?

Sind hiervon dann sowohl die Anwaltsgebühren als auch Gerichts- und GV-Kosten umfasst?

Den VKH-Antrag kann ich ja gleichzeitig mit dem Vollstreckungsantrag stellen, oder? Die bewilligen dann VKH, oder auch nicht, und geben den Vollstreckungsantrag dann an den GV weiter.

Im Forum habe ich gelesen, dass ich für den Vollstreckung des Zwangsgeldes das ganze normale Formular benutze und wie eine Geldforderung vollstreckt wird, nur zugunsten der Staatskasse. Beantrage ich hier dann neben der Pfändung auch noch die Vermögensauskunft und Haftbefehl, um, wenn der Gegner nicht zahlt, evtl. eine Pfändung des Zwangsgeldes beim Arbeitgeber oder Konto machen zu können, oder macht man nur die Pfändung und wenn diese nicht fruchtet, als nächstes Antrag auf Zwangshaft? Ich will ja in erster Linie die Auskunft, denn nur mit dieser kommen wir weiter.

Wenn es jetzt nur Zwangshaft kommt, sind die Kosten hierfür auch von der VKH umfasst? Auf einem Seminar wurde mir mal gesagt, dass pro Hafttag ca. 200,00 € an Kosten entstehen, die der Gläubiger zu tragen hat.

Entschuldigt meine vielen Fragen, aber ich kenn mich diesbezüglich überhaupt nicht aus und hab Fragen über Fragen. Es soll ja richtig werden.

Vielen lieben Dank schon mal für Eure Hilfe!!!
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paralegal6
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#2

06.05.2019, 09:48

Habe nur kurz Zeit, daher kurze Antworten. Du kannst nur Auftäge machen, für die du PKH hast, denn PKH gilt nur für die Maßnahme, für die du es beantragt hast. Kosten kommen alle mit ins Forderungskonto. (Oder halt VKH in Familiensachen). Der GV bekommt für mehrere Aufträge natürlich auch mehr Geld. Zwangsgeld wurde schon festgesetzt? Ansonsten 888 ZPO
KFA zum Verfahren solltest du schnell einreichen, sonst kannst du diese Kosten auch nicht vollstrecken
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Maija
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#3

06.05.2019, 10:42

Danke für Deine Antwort, aber leider komm ich hier nicht wirklich weiter.

Wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand zu meinen Fragen weiterhelfen könnte. Ich bin am verzweifeln.
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Feldhamster
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#4

06.05.2019, 22:17

Hallo Maija,

deine Schilderung ist etwas undurchsichtig an einigen Stellen für mich.
Der Antwort von Paralegal6 stimme ich nicht ganz zu: wenn ihr mit der VKH abgerechnet habt, holt sich die Staatskasse nach meinen Erfahrungen das Geld selbst vom Schuldner rein und du musst es nicht in die ZV reinnehmen.
Vielleicht macht das aber auch jedes AG anders. Insoweit würde ich einfach dort mal anrufen und den zuständigen Rechtspfleger fragen, ob er selbst die Kosten beitreibt oder du das machen sollst.

Ansonsten versuche ich die mal Klarheit zu verschaffen:

Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung Unterhalt – es muss VKH beantragt werden.
Wird VKH bewilligt und es ergeht ein Teil-Versäumnisbeschluss über den Auskunftsanspruch – VKH abrechnen (1,3 Nr. 3100 und 0,5 Nr. 3105 nach vom Gericht festsetzten Verfahrenswert).

Schuldner reagiert auf den Beschluss nicht und erteilt keine Auskunft:
Antrag § 888 ZPO mit Antrag auf Bewilligung von VKH
Wird VKH bewilligt und das Zwangsgeld festgesetzt – VKH für den Antrag nach § 888 ZPO abrechnen (0,3 Nr. 3309 nach vom Gericht festgesetztem Verfahrenswert).

An dieser Stelle würde ich nun den Schuldner anschreiben und ihn abermals auffordern, die Auskunft zu erteilen bis zum xy mit dem Hinweis, dass ihr bei fruchtlosem Fristablauf das Zwangsgeld per ZV beitreiben werdet und eine Ratenzahlung insoweit nicht möglich ist (https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 08188.html).

Es wird nun weiterhin keine Auskunft erteilt:
PKH beantragen für ZV-Auftrag aus dem Zwangsgeldbeschluss zugunsten der Landeskasse. Wenn möglich, würde ich dir zu einem Pfüb raten, z.B. wenn Bankverbindung oder Arbeitgeber bekannt ist.
Vorherige Anwaltsgebühren musst du nicht aufnehmen, da diese ja durch die PKH-Bewilligung die Landeskasse übernommen hat und sich somit selbst an den Schuldner wenden wird.
Wird PKH für den ZV-Auftrag bewilligt, geht der Auftrag an den GV raus zusammen mit dem PKH-Beschluss und der Bitte, er möge seine GV-Kosten später direkt mit der Landeskasse abrechnen.
Beantragst du einen Pfüb und bekommst hierfür PKH, veranlasst das AG von sich aus die Zustellung. Auch dann wissen die GV, dass die ihre Kosten mit der Landeskasse abrechnen müssen.

Zu den Kosten einer möglichen Zwangshaft kann ich dir nichts sagen. So weit haben es meine Schuldner in der Vergangenheit nie kommen lassen.
Maija
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#5

07.05.2019, 08:58

Hallo Feldhamster,

vielen lieben Dank für Deine detaillierte Antwort, Du hast mir sehr geholfen und meinen Tag gerettet. :yeah
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