ich habe ein paar Fragen zum Thema Zwangsvollstreckung. In meinem Dezernat kommt das leider so selten vor, dass ich da so gut wie keine Praxiserfahrung habe.
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils vorliegen. Es wurde kein Einspruch eingelegt. Ich soll nun die Vollstreckung einleiten. Wie gehe ich da vor? Meine Chefin hat gesagt wir müssten jetzt ein Aufforderungsschreiben an die Gegenseite schicken und gleichzeitig das VU zustellen.
Ich würde jetzt in das Schreiben jetzt grob soviel reinschreiben wie "Anbei übersenden wir die vollstreckbare Ausfertigung des VU. Wenn Sie nicht bis zum *Datum* dem VU nachkommen, werden wir die Zwangsvollstreckung einleiten."
Jetzt meine Fragen:
1. Reicht eine normale Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung oder muss ich das Original mitschicken oder muss es eine vom Anwalt beglaubigte Kopie sein?
2. Muss ich ein Empfangsbekenntnis von Anwalt zu Anwalt mitschicken?
3. Muss in das Aufforderungsschreiben noch etwas wichtiges mit aufgenommen werden? Oder reicht das so vom Prinzip her?
4. Ist das überhaupt die richtige Vorgehensweise?
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