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Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Verfasst: 07.05.2019, 07:43
von Soenny
Und was bringt es, wenn die Meldebehörde feststellt, daß er hier nicht mehr wohnt? Ich würde Drittauskünfte einholen und gucken, ob er in Deutschland ein Konto hat.

Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Verfasst: 07.05.2019, 08:42
von mücki
Soenny hat geschrieben:
07.05.2019, 07:43
Und was bringt es, wenn die Meldebehörde feststellt, daß er hier nicht mehr wohnt? Ich würde Drittauskünfte einholen und gucken, ob er in Deutschland ein Konto hat.
Mir persönlich ginge es nicht um die Feststellung, denn das ist ja bekannt, sondern darum dass er von Amts wegen abgemeldet wird und das auch nur, weil ich davon ausgehe, dass er einen Grund haben muss, wenn er auf den Philippinen lebt aber weiterhin bei seinen Eltern gemeldet ist, also postalisch scheinbar unbedingt erreichbar sein will. Warum das so sein könnte ... keine Ahnung.

Edit: Dass solcherlei i.d.R. nicht dazu führen wird, dass Schuldner zahlen, ist mir auch klar aber Trine suchte ja nach Möglichkeiten, dem Schuldner ein wenig Ungemach zu bereiten :pfeif

Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Verfasst: 07.05.2019, 09:21
von AliceImWunderland
Soenny hat geschrieben:
07.05.2019, 07:43
Und was bringt es, wenn die Meldebehörde feststellt, daß er hier nicht mehr wohnt? Ich würde Drittauskünfte einholen und gucken, ob er in Deutschland ein Konto hat.
Das wäre auch meine erste Maßnahme in dieser Akte. Auch wenn er im Ausland lebt, wird er vielleicht Konten hier in Deutschland haben.

Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Verfasst: 07.05.2019, 09:23
von mücki
Da stellt sich mir doch die Frage, ob auf der Homepage nicht bereits eine Kto-Nr. angebeben ist? Ich meine, wenn man darüber buchen kann, wäre das ja naheliegend oder man findet den Hinweis "nur Barzahlung vor Ort möglich".

Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Verfasst: 08.05.2019, 10:22
von Manuel
Soenny hat geschrieben:
07.05.2019, 07:43
Und was bringt es, wenn die Meldebehörde feststellt, daß er hier nicht mehr wohnt? Ich würde Drittauskünfte einholen und gucken, ob er in Deutschland ein Konto hat.
Bei der Gelegenheit mal eine Frage dazu: Ist für die Einholung der Drittauskünfte eine Schuldneranschrift in Deutschland notwendig oder kann ich da jede/n Gerichtsvollzieher/in - wie zum Beispiel bei Zustellungsaufträgen - mit der Einholung beauftragen?

Ggf. bitte zum genannten Sachverhalt und erst die Drittschuldnerauskünfte und erst danach das Meldeamt benachrichtigen.

Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Verfasst: 08.05.2019, 12:21
von mücki
Die Ladung zur Abgabe der VA kann öffentlich zugestellt werden, was impliziert, dass eine Anschrift des Schuldners nicht erforderlich ist. Diese Vorschrift macht auch Sinn, weil es ja
1. immer wieder Schuldner gibt, die spurlos verschwinden und es
2. ja genug Leute gibt die auswandern und sich damit dann einer Vollstreckung entziehen.

Üblicherweise beauftragt man den GVZ am letzten bekannten Wohnort.

Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Verfasst: 08.05.2019, 12:43
von Manuel
mücki hat geschrieben:
08.05.2019, 12:21
Die Ladung zur Abgabe der VA kann öffentlich zugestellt werden, was impliziert, dass eine Anschrift des Schuldners nicht erforderlich ist. Diese Vorschrift macht auch Sinn, weil es ja
1. immer wieder Schuldner gibt, die spurlos verschwinden und es
2. ja genug Leute gibt die auswandern und sich damit dann einer Vollstreckung entziehen.

Üblicherweise beauftragt man den GVZ am letzten bekannten Wohnort.
Dankeschön. Das wusste ich (so) nicht.
Hab ich mir gleich mal ausgedruckt.

Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Verfasst: 08.05.2019, 12:53
von Trine
mücki hat geschrieben:
08.05.2019, 12:21
Die Ladung zur Abgabe der VA kann öffentlich zugestellt werden, was impliziert, dass eine Anschrift des Schuldners nicht erforderlich ist. Diese Vorschrift macht auch Sinn, weil es ja
1. immer wieder Schuldner gibt, die spurlos verschwinden und es
2. ja genug Leute gibt die auswandern und sich damit dann einer Vollstreckung entziehen.

Üblicherweise beauftragt man den GVZ am letzten bekannten Wohnort.
Aber was hat man davon ? die öffentliche Zustellung wegen Abgabe VA? :kopfkratz

Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Verfasst: 08.05.2019, 12:54
von Trine
mücki hat geschrieben:
07.05.2019, 09:23
Da stellt sich mir doch die Frage, ob auf der Homepage nicht bereits eine Kto-Nr. angebeben ist? Ich meine, wenn man darüber buchen kann, wäre das ja naheliegend oder man findet den Hinweis "nur Barzahlung vor Ort möglich".
Nein leider gibt's keine Kontonummer...

Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Verfasst: 08.05.2019, 12:55
von Trine
AliceImWunderland hat geschrieben:
07.05.2019, 09:21
Soenny hat geschrieben:
07.05.2019, 07:43
Und was bringt es, wenn die Meldebehörde feststellt, daß er hier nicht mehr wohnt? Ich würde Drittauskünfte einholen und gucken, ob er in Deutschland ein Konto hat.
Das wäre auch meine erste Maßnahme in dieser Akte. Auch wenn er im Ausland lebt, wird er vielleicht Konten hier in Deutschland haben.
Kann ich auch nur Drittauskünfte einholen per ZV Auftrag? Ohne andere Maßnahmen?