Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Trine
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#41

28.08.2019, 11:03

Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe zu meinem Schuldner auf den Philippinen. ich weiß ja, dass er dort eine Tauchschule hat, und in Deutschland gemeldet ist. Nun hatte ich ZV-Antrag gestellt über Abnahme der VA, und siehe da, er hat die VA antragsgemäß abgegeben.

Nun der KNALL. Er gibt an, ALG zu beziehen und arbeitslos zu sein. Das ALG ginge auf das Konto der Tochter (Kto angegeben). er hat ein Unterhaltspflichtiges Kind auf den Philippinen. Die Tochter scheint schon erwachsen zu sein. Die Drittauskunft des Kreditinstitutes liegt mir auch vor, wonach er zwei eigene Konten hat und Verfügungsberechtigter auf zwei weiteren ist.

Was mache ich jetzt ? Ich möchte den rankriegen.

Habt ihr Ideen neben der Kontenführung ? Ich kann mir vorstellen, dass seine Konten in Deutschland leer sind.
:thx
Manuel
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#42

28.08.2019, 11:27

Trine hat geschrieben:
28.08.2019, 11:03
Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe zu meinem Schuldner auf den Philippinen. ich weiß ja, dass er dort eine Tauchschule hat, und in Deutschland gemeldet ist. Nun hatte ich ZV-Antrag gestellt über Abnahme der VA, und siehe da, er hat die VA antragsgemäß abgegeben.

Nun der KNALL. Er gibt an, ALG zu beziehen und arbeitslos zu sein. Das ALG ginge auf das Konto der Tochter (Kto angegeben). er hat ein Unterhaltspflichtiges Kind auf den Philippinen. Die Tochter scheint schon erwachsen zu sein. Die Drittauskunft des Kreditinstitutes liegt mir auch vor, wonach er zwei eigene Konten hat und Verfügungsberechtigter auf zwei weiteren ist.

Was mache ich jetzt ? Ich möchte den rankriegen.

Habt ihr Ideen neben der Kontenführung ? Ich kann mir vorstellen, dass seine Konten in Deutschland leer sind.


Pfänden würde ich alle bekannten Konten.

Tja und dann die Agentur für Arbeit in Kenntnis setzen über die Aktivitäten des Schuldners im Ausland. Ggf. kannst Du ihn ja vorher anschreiben und ihm sagen, dass er sich mal äußern mag bevor Du dich an das Arbeitsamt wendest. Und dann besteht ja auch noch die Möglichkeit einfach mal Strafanzeige zu erstatten. Da bräuchtest Du aber vermutlich noch mehr handfeste Infos als nur "zu wissen" das er dort als Tauchlehrer arbeitet. Die ganze Geschichte kann sich aber auch in Luft auflösen, wenn er seine Tätigkeit beim Arbeitsamt angegeben hat und vielleicht nur zeitweise Leistungen bezieht, weil dort jetzt gerade "Winter" ist und er nur saisonbedingt als Tauchlehrer arbeitet. Da es sich um eine Eigene-Forderung handelt kannst Du dich ja ordentlich "austoben".
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Anahid
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#43

28.08.2019, 11:34

Herausgabeanspruch bei der Tochter pfänden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Trine
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#44

28.08.2019, 12:16

Manuel hat geschrieben:
28.08.2019, 11:27

Pfänden würde ich alle bekannten Konten.

Tja und dann die Agentur für Arbeit in Kenntnis setzen über die Aktivitäten des Schuldners im Ausland. Ggf. kannst Du ihn ja vorher anschreiben und ihm sagen, dass er sich mal äußern mag bevor Du dich an das Arbeitsamt wendest. Und dann besteht ja auch noch die Möglichkeit einfach mal Strafanzeige zu erstatten. Da bräuchtest Du aber vermutlich noch mehr handfeste Infos als nur "zu wissen" das er dort als Tauchlehrer arbeitet. Die ganze Geschichte kann sich aber auch in Luft auflösen, wenn er seine Tätigkeit beim Arbeitsamt angegeben hat und vielleicht nur zeitweise Leistungen bezieht, weil dort jetzt gerade "Winter" ist und er nur saisonbedingt als Tauchlehrer arbeitet. Da es sich um eine Eigene-Forderung handelt kannst Du dich ja ordentlich "austoben".
Er ist ja nicht nur Tauchlehrer, sondern betreibt eine eigene Tauchschule, man kann bei ihm Ausflüge buchen, sogar Wochenweise, nicht nur stundenweise.

Ich hatte über eine Domainpfändung nachgedacht, aber das bringt mir nichts ein... Heut zu Tage kann man innerhalb einiger Stunden eine neue HP erstellen.

Auf welcher Grundlage könnte ich eine Strafanzeige stellen ? Er ist in Deutschland gemeldet und bezieht ALG II.
Ich habe von ihm eine Email, wo er mir sagt, dass er auf den Philippinen lebt und die Anschrift in Deutschland die Anschrift seiner Eltern ist und er sie lediglich als Postanschrift nutzt.

Wenn ich mich nun doch an das Einwohnermeldeamt wende, was würde mir das bringen? Wir hatten uns darüber schon mal unterhalten seinerzeit.

Ach man ... so verflixt. Ich gehe davon aus, dass auf den Konten nix zu holen ist. Flugtickets usw. kann auch jemand anderes für ihn per Kreditkarte zahlen.. z.B. seine Eltern.

Definitiv pfände ich aber alle Konten, Verfügungsberechtigte und Konto Tochter wg. Herausgabeanspruch.

Die GVZin wollte ich auch mal anrufen... mal sehen was die so sagt. und ob ich das Amt auch informiere?
:thx
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#45

28.08.2019, 12:34

Anahid hat geschrieben:
28.08.2019, 11:34
Herausgabeanspruch bei der Tochter pfänden.
Genau :teufel
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Feldhamster
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#46

28.08.2019, 13:28

Bedenke: wenn du Strafanzeige stellst wird das Jobcenter wahrscheinlich von der StA angeschrieben werden und die stellen bei einem Verdacht auf möglichen Leistungsbetrug sofort die Sozialleistungen ein. Dann hilft dir auch keine Kontopfändung mehr und keine Pfändung des Herausgabeanspruchs bei der Tochter.
Trine
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#47

28.08.2019, 13:40

Feldhamster hat geschrieben:
28.08.2019, 13:28
Bedenke: wenn du Strafanzeige stellst wird das Jobcenter wahrscheinlich von der StA angeschrieben werden und die stellen bei einem Verdacht auf möglichen Leistungsbetrug sofort die Sozialleistungen ein. Dann hilft dir auch keine Kontopfändung mehr und keine Pfändung des Herausgabeanspruchs bei der Tochter.
Stimmt auch wieder.. sollte ich vllt. stellen, sofern ich meine Forderung habe. :mrgreen:
:thx
Manuel
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#48

29.08.2019, 11:40

Trine hat geschrieben:
28.08.2019, 13:40
Feldhamster hat geschrieben:
28.08.2019, 13:28
Bedenke: wenn du Strafanzeige stellst wird das Jobcenter wahrscheinlich von der StA angeschrieben werden und die stellen bei einem Verdacht auf möglichen Leistungsbetrug sofort die Sozialleistungen ein. Dann hilft dir auch keine Kontopfändung mehr und keine Pfändung des Herausgabeanspruchs bei der Tochter.
Stimmt auch wieder.. sollte ich vllt. stellen, sofern ich meine Forderung habe. :mrgreen:
Es ist doch so, dass sich der Schuldner aktuell recht "sicher" fühlt und davon ausgeht, dass er vor Pfändungsmaßnahmen geschützt ist bzw. sich keine Gedanken darüber macht, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen euch gegenüber in absehbarer Zeit nachkommen muss. Bisherige ZV-Maßnahmen haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Auch im Rahmen der Kontopfändung ist nicht zu erwarten, dass Geld fließen wird, da dort ja vermutlich nach nur das Arbeitslosengeld eingeht (ich kann mir kaum vorstellen, dass Einnahmen aus dem Ausland auf diesem Konto eingehen werden zumal er ja die Kontoauszüge bei der Agentur vorlegen muss). Also geht es darum weiteren Druck auf den Schuldner auszuüben und da ist die Strafanzeige doch ein adäquates Mittel. Selbst wenn die Agentur die Leistungen einstellt, wenigstens hat der Schuldner dann den Ärger und weiß, das mit euch nicht zu spaßen ist. Der Weg sollte doch sein, das der Schuldner "freiwillig" (Raten) zahlt, weil er verstanden hat, dass es sonst zukünftig nur weiteren Ärger gibt und er von euch nicht in Ruhe gelassen wird.
Manuel
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#49

29.08.2019, 11:53

Trine hat geschrieben:
28.08.2019, 12:16
Manuel hat geschrieben:
28.08.2019, 11:27


Er ist ja nicht nur Tauchlehrer, sondern betreibt eine eigene Tauchschule, man kann bei ihm Ausflüge buchen, sogar Wochenweise, nicht nur stundenweise.

Ich würde alle Informationen zusammen tragen und sowohl die Agentur und das Finanzamt darüber in Kenntnis setzen.
Dann sollte ein RA noch mal drüber gucken, ob auch eine Strafanzeige möglich ist.


Ich hatte über eine Domainpfändung nachgedacht, aber das bringt mir nichts ein... Heut zu Tage kann man innerhalb einiger Stunden eine neue HP erstellen.

Ja, aber nur wenn man in seinem Bekanntenkreis jemanden hat, der das kann und auch macht. So eine Webseite schüttelt man sich nicht aus dem Ärmel und die muss ja auch gepflegt werden.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass ihn das trifft.


Auf welcher Grundlage könnte ich eine Strafanzeige stellen ? Er ist in Deutschland gemeldet und bezieht ALG II.
Ich habe von ihm eine Email, wo er mir sagt, dass er auf den Philippinen lebt und die Anschrift in Deutschland die Anschrift seiner Eltern ist und er sie lediglich als Postanschrift nutzt.

Da bin ich mir tatsächlich auch unsicher. Ich denke nicht das das reicht, aber vielleicht lassen sich der Vermögensauskunft ja noch Informationen entnehmen. Wenn Du nachweisen kannst, dass er vor eurer Auftragserteilung (auch da müsste man noch mal gucken worum es da eigentlich ging) bereits "pleite" war, dann würde ich die Strafanzeige als klassischen Eingehungsbetrug aufbauen. Hat er evtl. früher schon mal eine VA abgegeben oder lassen sich anhand einer Wirtschaftsauskunft nachweisen, dass Forderungen/Titel aus einem Jahr existieren die ein Datum vor der Auftragserteilung bei euch tragen?

Wenn ich mich nun doch an das Einwohnermeldeamt wende, was würde mir das bringen? Wir hatten uns darüber schon mal unterhalten seinerzeit.

Einfach mal nachfragen, ob es sich bei dem Wohnsitz um seinen Erst- oder Zweitwohnsitz handelt, da er ja weitestgehend das Jahr über im Ausland verbringt.
Da bekommt er von denen auch noch Post und muss sich erklären.


Ach man ... so verflixt. Ich gehe davon aus, dass auf den Konten nix zu holen ist. Flugtickets usw. kann auch jemand anderes für ihn per Kreditkarte zahlen.. z.B. seine Eltern.

Warum nicht einfach mal seine Eltern anschreiben und eine Forderungsaufstellung übersenden und eine Vergleichszahlung anbieten. Oft zahlen Familienmitglieder um eine Sache aus der Welt zu schaffen.

Definitiv pfände ich aber alle Konten, Verfügungsberechtigte und Konto Tochter wg. Herausgabeanspruch.

Würde ich auch machen und vor allem die Steuererstattungsansprüche. Könnte mir vorstellen, dass er evtl. hohe Kosten absetzt o.ä.. Das ist natürlich nur auf gut Glück, würde ich aber in den Pfüb mit hineinnehmen. So erfährst Du wenigstens, ob er überhaupt eine Steuererklärung macht und könntest ggf. Anfang Jan. 2020 für 2019 noch mal nachlegen.

Hilf mir noch mal bitte hinsichtlich des Herausgabeanspruchs. Mir ist nicht so ganz klar was Ihr euch davon versprecht. Dankeschön.


Die GVZin wollte ich auch mal anrufen... mal sehen was die so sagt. und ob ich das Amt auch informiere?
Ich würde alle Ämter informieren haha. Was soll die Gerichtsvollzieherin schon sagen... ggf. dort noch Pfändungsprotokolle als Belege für die Strafanzeige anfordern wenn da schon früher was war.

Toi toi toi... Viel Erfolg weiterhin.

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#50

29.08.2019, 12:02

Manuel hat geschrieben:
29.08.2019, 11:53
Hilf mir noch mal bitte hinsichtlich des Herausgabeanspruchs. Mir ist nicht so ganz klar was Ihr euch davon versprecht. Dankeschön.
Das ALG II geht auf dem Konto der Schwester ein. Der Schuldner hat einen Herausgabeanspruch gegen die Schwester. Den kann man pfänden, wobei das ALG II nicht geschützt ist wie bei sonstiger Pfändung. Darum halte ich wie die Mädels oben alles andere für Quatsch. Mit Strafanzeige zerschießt man sich diese einzige wahrscheinliche Möglichkeit, an Zahlungen zu kommen.
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