Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Manuel
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#31

08.05.2019, 13:09

Trine hat geschrieben:
08.05.2019, 12:55
AliceImWunderland hat geschrieben:
07.05.2019, 09:21
Soenny hat geschrieben:
07.05.2019, 07:43
Und was bringt es, wenn die Meldebehörde feststellt, daß er hier nicht mehr wohnt? Ich würde Drittauskünfte einholen und gucken, ob er in Deutschland ein Konto hat.
Das wäre auch meine erste Maßnahme in dieser Akte. Auch wenn er im Ausland lebt, wird er vielleicht Konten hier in Deutschland haben.
Kann ich auch nur Drittauskünfte einholen per ZV Auftrag? Ohne andere Maßnahmen?
Ich möchte den Profis nicht vorgreifen, aber ich denke ja. Darauf zielte meine Frage ja auch ab. Dann könntest du jetzt einfach den für die Anschrift der Eltern zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Drittauskünften beauftragen und abwarten was sich daraus ergibt. Ggf. im Anschluss noch das VA-Verfahren einleiten bis zum Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft. Der bringt dir zwar nicht wirklich was, aber das wird ja hier überall eingetragen und Du hast alles mögliche getan und kannst die Akte für 2-3 Jahre in die WV legen. Wenn der Schuldner zwischenzeitlich wieder zurück nach Deutschland kommt - wovon bei Tauchschule/-Lehrer ja i.d.R. auszugehen ist, dann muss er sich ggf. bei euch melden, wenn er die Negativeinträge bei der Schufa usw. wieder weg haben möchte. Ich denke so würde ich es machen. :kopfkratz
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AliceImWunderland
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#32

08.05.2019, 13:13

Drittauskünfte kannst du nur beantragen, wenn du schon zuvor einen Antrag auf Abgabe der VA gemacht hast und der Schuldner zur Abgabe der VA nicht erschienen ist.

Ich mache meist einen Kombi-Auftrag: VA-Auftrag und falls der Schuldner nicht erscheint, sollen seitens des GVZ die Drittauskünfte eingeholt werden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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mücki
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#33

08.05.2019, 13:14

Trine hat geschrieben:
08.05.2019, 12:53
Aber was hat man davon ? die öffentliche Zustellung wegen Abgabe VA? :kopfkratz
Ganz einfach: Hat ein Schuldner in D. keine zustellfähige Anschrift kann die Ladung zur Abgabe der VA öffentlich zugestellt und damit Voraussetzung zur Einholung der Drittauskünfte durch den GVZ geschaffen werden (§ 802l ZPO).
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Trine
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#34

08.05.2019, 13:40

mücki hat geschrieben:
08.05.2019, 13:14
Trine hat geschrieben:
08.05.2019, 12:53
Aber was hat man davon ? die öffentliche Zustellung wegen Abgabe VA? :kopfkratz
Ganz einfach: Hat ein Schuldner in D. keine zustellfähige Anschrift kann die Ladung zur Abgabe der VA öffentlich zugestellt und damit Voraussetzung zur Einholung der Drittauskünfte durch den GVZ geschaffen werden (§ 802l ZPO).
Ok, also Fazit: DRITTAUSKÜNFTE können nicht ohne ZVAuftrag eingeholt werden. Und dafür ist notfalls auch die öffentliche Zustellung notwendig, um an die Drittauskünfte ranzukommen.. ok!
Haftbefehl bringt mir nicht wirklich was, kostet nur noch mehr Geld. :(

Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis von 2016 wegen Nichtabgabe VA besteht.
:thx
Manuel
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#35

08.05.2019, 13:50

Trine hat geschrieben:
08.05.2019, 13:40
mücki hat geschrieben:
08.05.2019, 13:14
Trine hat geschrieben:
08.05.2019, 12:53
Aber was hat man davon ? die öffentliche Zustellung wegen Abgabe VA? :kopfkratz
Ganz einfach: Hat ein Schuldner in D. keine zustellfähige Anschrift kann die Ladung zur Abgabe der VA öffentlich zugestellt und damit Voraussetzung zur Einholung der Drittauskünfte durch den GVZ geschaffen werden (§ 802l ZPO).
Ok, also Fazit: DRITTAUSKÜNFTE können nicht ohne ZVAuftrag eingeholt werden. Und dafür ist notfalls auch die öffentliche Zustellung notwendig, um an die Drittauskünfte ranzukommen.. ok!
Haftbefehl bringt mir nicht wirklich was, kostet nur noch mehr Geld. :(

Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis von 2016 wegen Nichtabgabe VA besteht.
dann ist er ja vermutlich doch schon etwas länger weg und kommt wohl auch so schnell nicht wieder.

zv kosten hochrechnen und dem mdt. mitteilen zwecks Entscheidung zv ja oder nein. Dann gibt es später keine bösen Überraschungen.
Trine
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#36

08.05.2019, 15:38

es sind eigene Kosten... Der Ex-Mandant ist schon länger im Ausland und ich glaube, nach den Fotos zu beurteilen, die er so hoch lädt, geht's ihm dort auch gut... grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr
:thx
Aelizia
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#37

08.05.2019, 15:55

Trine hat geschrieben:
06.05.2019, 12:54
Aelizia hat geschrieben:
03.05.2019, 14:08
Ich habe in einem ähnlichen Fall mal Drittauskünfte bekommen

viewtopic.php?f=41&t=86624
Dann werde ich mal einen Antrag auf Abgabe der VA und Drittauskünfte stellen. - Schuldnerverzeichniseinträge sind vorhanden.

Den Schuldner hatte ich noch mal angeschrieben in Thailand. Vllt. bekommt er Angst, wenn ich ihn jetzt schon dort anschreibe.(Hoffnung stirbt zuletzt)


Und bist du noch erfolgreich gewesen mit deiner ZV? Auch wenn die Drittauskünfte dir nichts brachten?
Leider nein, die Drittauskünfte waren die letzte ZV-Maßnahme in der Sache.

Aber in Deiner Sache würde ich das tatsächlich mal versuchen: VA + Drittauskünfte.
Wenn die ZV dann wirklich gar nichts bringt, kann man ja immer noch die Meldebehörde informieren ;)
Trine
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#38

09.05.2019, 10:09

Ich denke, das ist ein Plan ! Lieben Dank für eure tatkräftige Unterstützung :-)
:thx
Manuel
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#39

09.05.2019, 11:09

Trine hat geschrieben:
09.05.2019, 10:09
Ich denke, das ist ein Plan ! Lieben Dank für eure tatkräftige Unterstützung :-)
Viel Erfolg und gerne hier berichten wenn sich zukünftig noch etwas ergeben sollte.
Trine
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#40

16.05.2019, 13:43

Manuel hat geschrieben:
09.05.2019, 11:09
Trine hat geschrieben:
09.05.2019, 10:09
Ich denke, das ist ein Plan ! Lieben Dank für eure tatkräftige Unterstützung :-)
Viel Erfolg und gerne hier berichten wenn sich zukünftig noch etwas ergeben sollte.
Oh ja, das werde ich. Lieben Dank für eure Hilfe :wink1

Noch läuft meine Wiedervorlagefrist. Ich hatte meinen Schuldner ja einen Brief per Taube auf die Insel geschickt :mrgreen:
Danach werde ich VA -Drittauskünfte einholen. :pfeif
:thx
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