Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1988
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#11

06.05.2019, 13:24

Oder er zahlt dann mangels Einnahmen erst recht nicht. Er kann unter anderem Domainnamen weitermachen, so schätz ich den Schuldner ein.

Wie hoch ist denn die Gesamtforderung?
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#12

06.05.2019, 13:27

Feldhamster hat geschrieben:
06.05.2019, 13:24
Oder er zahlt dann mangels Einnahmen erst recht nicht. Er kann unter anderem Domainnamen weitermachen, so schätz ich den Schuldner ein.

Wie hoch ist denn die Gesamtforderung?
das war gar nicht wenig, an die 2000 T.

Ach man ey :(

meinst du VA + Drittauskünfte würden Sinn machen?
:thx
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1434
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#13

06.05.2019, 13:57

Nur mal angenommen, die Aussage deines Schuldners, dass es sich bei der Anschrift lediglich um seine Postanschrift handelt, stimmt, wie möchtest du denn dann an die VA kommen?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#14

06.05.2019, 14:10

Da dies die Anschrift seiner Eltern ist, wo er gemeldet ist, werden die vllt. ihn positiv umstimmen können, wenn Post vom GVZ kommt..

ich mag ihn nicht einfach laufen lassen... der sagt mir, er lebt in Thailand und eine Zahlung wird nicht erfolgen, während er dort ein schönes Leben hat und hier seine Schulden nicht begleicht... grrrr
:thx
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1434
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#15

06.05.2019, 14:22

Schön, dass es tatsächlich noch ReFas gibt, die an das Gute im Menschen glauben.

1. Wenn er tatsächlich auf den Philippinen lebt, wird er wohl mit seinen Eltern bzgl. der Post eine Absprache haben, wobei ich mir im konkreten Fall durchaus vorstellen könnte, dass diese die Post einfach ungeöffnet an den Sohnemann weiterleiten.
2. Möglicherweise interessiert es die Eltern gar nicht, was ihr Söhnchen so treibt.
3. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr die Einzigen seid. (Umsonst wird der feine Herr nicht den weiten Weg nach Thailand gemacht haben.)
4. Wenn der GVZ schreibt, wird er diesem - wie euch auch - mitteilen, dass er in Thailand aufenthältig ist und dann verläuft die Sache im Sande.

Ich kann dich echt gut verstehen, das geht mir oft genug genauso aber man sollte halt auch den Kosten-Nutzen-Faktor nicht aus dem Auge verlieren. Dann leg die Sache lieber nochmal zwei Jahre auf Eis und schau dann, was sich getan hat.

Wenn du den Schuldner ärgern möchtest, wäre es vielleicht noch eine Möglichkeit, die Meldebehörde zu informieren ... das kostet wenig und führt dann im Zweifel dazu, dass er von Amts wegen abgemeldet wird. Das bringt natürlich nur etwas, wenn es für den Schuldner - aus welchen Gründen auch immer - wichtig ist, hier eine Meldeanschrift zu haben ... Für alles andere wäre ja auch ein Postfach ausreichend.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#16

06.05.2019, 14:34

ich habe vor 13 Jahren gern die ZV gemacht. Nun versuche ich mich seit Herbst wieder rein zu finden und muss sagen, dass die wenigsten Schuldner noch Respekt vor dem GVZ haben... Früher war das alles mal anders. Heute wissen die Schuldner genau, wie es geht.. und die Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen. Das macht kein Spaß :-( Da freue ich mich über jede Ratenzahlungsvereinbarung und über jede Rate, auch wenn es nur 25 € sind. Ist doch shite ... :-(
Und dann hat man noch solche, wie den in Thailand.. grrrr..
Nach meiner Vollstreckungsandrohung hat er zumindest ziemlich schnell reagiert. So dass seine Eltern ihm auf irgendeinem Weg mitgeteilt haben, dass da Post von uns kam. Wie auch immer...
Mit dem Kostenfaktor hast du natürlich auch recht.
Wenn ich die Meldebehörde informiere, muss ich dort Nachweise erbringen? Schreibe ich denen dann dass mir bekannt ist, dass er sich in Thailand aufhält und nicht in der gemeldeten Anschrift ?
:thx
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1434
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#17

06.05.2019, 14:56

Ich würde die anschreiben und einen Verstoß gegen die Meldepflicht melden, da er zwar gemeldet aber dort nicht aufenthältig ist und dann einfach die Mail des Schuldners beifügen. Eventuell kommt auch § 288 StGB in Betracht.

P.S. Ich mache den Job jetzt seit knapp 15 Jahren (ohne Lehre) und war immer begeisterter ZVler aber - wie vermutlich alle anderen auch - musste ich schnell einsehen, dass die herkömmliche ZV (über den GVZ) wenig bis gar nichts bringt. Ich habe z.B. noch in keiner einzigen VA eine Spielekonsole oder entsprechendes Zubehör gesehen, auch aktuellere Ausgaben von Smartphones, Pads oder sonstigem Technikkram tauchen so gut wie nie auf, was - wenn man sich die Verkaufszahlen ansieht - nur erklärlich ist, wenn man davon ausgeht, dass nach der entsprechenden Ankündigung des GVZ alles beiseite geschafft wird.

Edit: Wobei die Einschaltung des GVZ nun durch die Dirttauskünfte etwas lukrativer geworden ist aber die "normale" ZV kann man sich meist schenken.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#18

06.05.2019, 15:09

Ok, danke, ich werde mich mal mit der Meldepflicht beschäftigen :-)

Ja, das haben mir die GVZ selbst schon erzählt... Kombi-Aufträge mache ich seit dem nicht mehr. VA + Drittauskünfte. Wo ich mir allerdings unsicher bin, hole ich alle drei Dritteinkünfte ein, oder nur einen Teil, und immer, oder nur bei Nichtabgabe? Hab jetzt eine VA bekommen nebst Drittauskunft Bank und Rentenversicherung. Wonach in der VA nur ein Konto angegeben ist, aber in der Drittauskunft 4. Hab mir heute überlegt, die Drittauskunft Bank einfach immer einzuholen. Ich hatte einmal Kraftfahrtamt.. aber konnte ich nix mit anfangen.. war ein altes Auto und Motorrad. Hast du dort Erfahrungen?
:thx
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1434
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#19

06.05.2019, 15:21

Naja, das ist hier bei uns etwas schwieriger, weil ich beim Insolvenzverwalter arbeite und dann muss man schon ganz genau auf Budget schauen. Ich lasse auch erst die VA abnehmen und hole dann die Auskünfte aber grundsätzlich finde ich:
Bank lohnt meistens;
RV mache ich nur dann, wenn mein Schuldner das entsprechende Alter hat und ich so gar keine Infos habe, wie hoch die Einkünfte sind;
KBA ist ein ganz schwieriges Thema weil es einfach zuviele Unwägbarkeiten gibt. Ich erfahre ja nur, welche Fahrzeuge ggf. auf meinen Schuldner zugelassen sind. Ich erfahre weder, ob diese auch in seinem Eigentum stehen, noch in welchem Zustand sie sind oder wo sie sich befinden. Außerdem ist die Pfändung und Verwertung - wenn denn tatsächlich was Brauchbares vorhanden ist - einfach sehr kostenintensiv. Die Auskunft holen wir daher eigentlich nur in Ausnahmefällen ein. (Ich kann mich an einen Fall erinnern, da wollte mein Chef mir nicht glauben, dass die Firmenfahrzeuge geleast sind und ich sollte unbedigt die Auskunft beim KBA holen ...)
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#20

06.05.2019, 15:54

Pfüb ist mittlerweile die gängigste Methode um positiv zu vollstrecken, was !? Konten, Arbeitgeber, Kaution, Finanzamt, Unterhalt usw...
Wo das noch hinführt.

Lieben Dank für deine Erfahrungsberichte. Dann lieg ich ja mit meiner Methode nicht ganz so falsch.. :)
:thx
Antworten