Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Manuel
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#51

29.08.2019, 12:17

Adora Belle hat geschrieben:
29.08.2019, 12:02
Manuel hat geschrieben:
29.08.2019, 11:53
Hilf mir noch mal bitte hinsichtlich des Herausgabeanspruchs. Mir ist nicht so ganz klar was Ihr euch davon versprecht. Dankeschön.
Das ALG II geht auf dem Konto der Schwester ein. Der Schuldner hat einen Herausgabeanspruch gegen die Schwester. Den kann man pfänden, wobei das ALG II nicht geschützt ist wie bei sonstiger Pfändung. Darum halte ich wie die Mädels oben alles andere für Quatsch. Mit Strafanzeige zerschießt man sich diese einzige wahrscheinliche Möglichkeit, an Zahlungen zu kommen.
Danke. Stimmt. Das würde ich dann auf jeden Fall auch zuallererst beantragen.
Trine
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#52

29.08.2019, 12:38

Ich hoffe auch, dass es sich nicht um P-Konten handelt.

Ich werde erst einmal einen Pfüb beantragen: alle Konten

Ich habe viel gelesen über die Domainpfändung... und mich entschieden, dies nicht zu pfänden..

Wenn alles erfolglos ist, werde ich die Ämter informieren.. Erstmal möchte ich alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor ich womöglich die Tore schließe, bevor ich überhaupt versucht habe zu pfänden.

2012 hatte er schon mal eine VA abgegeben wo er angab im Haushalt seiner Eltern zu leben, wenn er in Deutschland ist. Er gab an, dort als Tauchlehrer beschäftigt zu sein - auf selbständigen Basis mit einem Einkommen von netto 380 €. Das war allerdings vor 7 Jahren.

Seine Eltern sollten mal angeschrieben werden, aber damals wurde entschieden, dieses Schreiben nicht zu versenden.
:thx
Trine
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#53

29.08.2019, 13:47

Ich habe soeben bei dem Einwohnermeldeamt angerufen und wollte erfragen, ob es sich vllt. um einen Zweitwohnsitz handelt. Es handelt sich aber um einen Hauptwohnsitz, dabei sei es egal, wie viel Personen in der Wohnung leben.
Ich habe gefragt, wie es wäre, wenn er im Ausland leben würde. Er meinte, das kann NICHT sein. Ich habe darauf hingewiesen, dass er eine Homepage führt und Tauchurlaube etc im Ausland anbietet.
Er schickt nun den Außendienst für Ermittlungen raus.
Ich hoffe ich habe so nicht meine Beitreibung gefährdet.
:thx
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#54

29.08.2019, 14:26

Trine hat geschrieben:
29.08.2019, 13:47
Ich hoffe ich habe so nicht meine Beitreibung gefährdet.
eieiei - mal sehen.
Also jetzt so schnell wie möglich den Pfänder raus - beim Schuldner wird ja in aller Regel zuletzt zugestellt. ;)

Ach und beachte die Reihenfolge der Drittschuldner - soweit ich das hier erlebe, wird der Reihe nach zugestellt. Also wer den Pfüb zuerst (oder als zweiter) haben soll, sollte die entsprechende Nr. bekommen. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#55

29.08.2019, 15:10

icerose hat geschrieben:
29.08.2019, 14:26

Ach und beachte die Reihenfolge der Drittschuldner - soweit ich das hier erlebe, wird der Reihe nach zugestellt. Also wer den Pfüb zuerst (oder als zweiter) haben soll, sollte die entsprechende Nr. bekommen. ;)
oh echt ? danke für den Hinweis. :wink2
:thx
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#56

29.08.2019, 17:20

Warum da jetzt ne Kontenpfändung vorgeschoben wird, anstatt den Herausgabeanspruch bei der Tochter zu pfänden, muss ich nicht wirklich kapieren. Wenn das ALG auf das Konto der Tochter geht, ist das die beste Quelle, um die Forderung beizutreiben, wie Adora Belle auch noch mal detailliert oben erklärt hat. Aber naja. :ka:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#57

30.08.2019, 08:09

Ist dann der Drittschuldner die Tochter? Nicht die Bank? Ich habe doch gar keine Anschrift von der Tochter. Das Konto der Tochter wäre mein erster Drittschuldner.. das ist schon klar!
:thx
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#58

30.08.2019, 08:12

Die Bank wird dir sagen dass das Konto nicht dem Schuldner gehört
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Trine
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#59

30.08.2019, 08:28

Also die Anschrift der Tochter ermitteln ? Ach je.. die kann in ganz Deutschland verteilt sein !

Wie ist es mit den Konten, wo er als Verfügungsberechtigter ist? Ist da der Drittschuldner auch der Kontoinhaber und ich muss die Anschriften der Kontoinhaber ermitteln?
:thx
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#60

30.08.2019, 11:57

Also, ich habe jetzt die Tochter ausfindig machen können, und hoffe über eine EMA die aktuelle Anschrift zu erhalten.

Mein Anspruch G wegen des Rückzahlungsanspruches gegenüber der Tochter (Drittschuldnerin) würde wie folgt lauten:

Wegen der vorgenannten Ansprüche und Forderungen werden gepfändet:
1. die Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung der für den Schuldner auf dem Konto ... Nr. ... in .... sowie auf ggf. weiteren Konten des Drittschuldners eingehenden Zahlungen zum Zeitpunkt der Zustellung dieses Beschlusses sowie der zukünftig zu seinen Gunsten eingehenden Beträge.
2. der Anspruch auf Herausgabe der Kontoauszüge (in Kopie) durch den Drittschuldner an den Gläubigervertreter.

Solltet ihr Verbesserungsvorschläge haben, gerne Bescheid geben. Ich hab`s wie gesagt so noch nie vollstreckt.


Allen ein schönes Wochenende :-)
:thx
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