Vollstreckung eines Räumungsurteils

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haribo
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#1

30.04.2019, 13:37

Hallo liebe Mitstreiter, ich bräuchte Eure Hilfe zum besseren Verständnis für mich.

Wir haben aus einem Räumungsurteil für den Gläubiger die Räumung der Wohnung eingeleitet.
Im Urteil ist folgender Passus enthalten: "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung wegen der Räumung durch Sicherheitsleistung in Höhe von Betrag x abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet."

Wir haben für den Gläubiger vor Einleitung der Räumung die Sicherheit beim Gericht hinterlegt. Der Schuldner hat gestern die Sicherheitsleistung ebenfalls hinterlegt.

Verstehe ich es richtig, dass die Räumung beim Gerichtsvollzieher fortgeführt wird oder ist diese durch die Sicherheitsleistung vom Schuldner abgewendet?

Vielen Dank und viele Grüße haribo
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paralegal6
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#2

01.05.2019, 13:15

Ich würde es so verstehen dass der Kläger räumen kann, musst die SL nachweisen beim GV
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AliceImWunderland
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#3

02.05.2019, 09:16

Wenn sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger die Sicherheit geleistet haben, kann aus dem Urteil weiter vollstreckt werden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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