Anfechtung Grundschuld möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Snoops
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 418
Registriert: 18.04.2011, 09:18
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

26.04.2019, 08:33

Hallo ihr Lieben,

wir haben für unseren Mandanten (Gläubiger) auf dem Grundstück des Schuldners eine Zwangssicherungshypothek i.H. v. 900.000 € eintragen lassen und haben anschließend einen vollständigen Grundbuchauszug eingeholt, um zu sehen, wer bzw. was im Rang vor uns steht, um dann evtl. die Zwangsversteigerung in die Wege zu leiten.

Wir mussten nun feststellen, dass der Vertreter des Schuldners in seinem eigenen Namen eine Grundschuld (i.H. v. 1 Mio. Euro!) hat eintragen lassen, die unseren Wert übersteigt und er ist einen Rang vor uns. Wir sind der Überzeugung, dass die Grundschuld nur dazu dient, um unsere ZV-Maßnahmen zu verhindern.

Nun die Frage: Kann man die Grundschuld anfechten? Kann man Auskunft anfordern, auf welcher Grundlage sich der Anwalt des Schuldners eine Grundschuld eintragen lässt?

Hattet Ihr schon einmal so einen ähnlichen Fall? Was macht man jetzt am Besten? :kopfkratz

Viele Grüße
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

26.04.2019, 08:39

So einen Fall hatten wir noch nicht. Wir hatten aber schon mal den Fall, dass der Schuldner seine Immobilie kurz vor Eintragung unserer Sicherungshypothek schnell auf die Kinder übertragen hat. Damals hatten wir die Übertragung nach § 3 AnfG angefochten und Klage erhoben. Zu einem Urteil ist es nicht gekommen, da der Schuldner dann schnell die Forderung bezahlt hat.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3278
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

26.04.2019, 09:02

Nähere Infos zu den Hintergründen der Grundschuld bekommst Du z. B. durch Einsicht in die Grundakten beim Grundbuchamt/ Übersendung einer Kopie der Grundschuldbestellungsurkunde. Ansonsten fällt mir noch im Rahmen einer Forderungspfändung mit dem erstrangigen Grundschuldgläubiger als Drittschuldner die dann vom Schuldner auf Antrag hin zu leistende Auskunftsversicherung nach § 836 ZPO ein. Man könnte auch die Holzhammermethode versuchen und den Grundschuldgläubiger und/oder Schuldner direkt anschreiben und auffordern, die entsprechenden Infos mitzuteilen, da man derzeit prüfe, ob hier evtl. ein Fall von Vollstreckungsvereitelung bzw. Beihilfe zur Vollstreckungsvereitelung vorliege.
Antworten