Moin!
Ich habe hier einen Schuldner der zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Der Unterhalt ist beiden Kindern gegenüber tituliert.
Wie kann ich im Unterhalts-PfÜb beantragen, dass das zweite Kind nur mit dem titulierten Unterhaltsbetrag zu berücksichtigen ist? Der Abschnitt der Nichtberücksichtigung gem. § 850 c IV ZPO fehlt im Unterhalts-PfÜb ja gänzlich.
Ich will nicht auf Betrag X zzgl. 1/2 des Mehrbetrages hinaus, da der "1/2 des Mehrbetrages" des öfteren mehr ist, als der geschuldete, laufende Unterhalt.
teilweise Nichtberücksichtigung bei Unterhaltspfändung
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