teilweise Nichtberücksichtigung bei Unterhaltspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#1

24.04.2019, 08:23

Moin!

Ich habe hier einen Schuldner der zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Der Unterhalt ist beiden Kindern gegenüber tituliert.
Wie kann ich im Unterhalts-PfÜb beantragen, dass das zweite Kind nur mit dem titulierten Unterhaltsbetrag zu berücksichtigen ist? Der Abschnitt der Nichtberücksichtigung gem. § 850 c IV ZPO fehlt im Unterhalts-PfÜb ja gänzlich.
Ich will nicht auf Betrag X zzgl. 1/2 des Mehrbetrages hinaus, da der "1/2 des Mehrbetrages" des öfteren mehr ist, als der geschuldete, laufende Unterhalt.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Antworten