PfÜb - Grundlagen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
kippie87
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#1

16.04.2019, 17:48

Hi Leute,

ich soll nun einen Pfüb via RA-Micro machen. Ich habe mich auch - nachdem ich erst 3 Monate mit dme Programm arbeite und seit 2010 keine ZV mehr machte -wie ich finde gut durchgefuchst, habe aber trotzdem noch 2-3 grundlegende Fragen:

1. Titel beifügen? Ich erinnere mich aus Ausbildungszeiten an eine Ausnahme, aber das war sicherlich das VZV; beim Pfüb gilt aber sicherlich Titel/Klausel/Zustellung, richtig?
2. Wieviele Exemplare werden versandt? Wahrscheinlich 1 pro Schuldner und 1 Pro Drittschuldner und ein Exemplar mit dem Original-Titel, das der GV bearbeitet und zurückschickt?
3. Antrag auf Erlass eines Pfüb ist ein vorschusspflichtiges Verfahren, oder? Wieviele GK füge ich bei? HF = 1.056€, alles zusammen = 1.386€.

Ich habe mich schon versucht einzulesen, aber wegen Urlaubszeit hageln noch viele andere Dinge auf mich ein und ich kriege nicht wirklich den Kopf frei dafür... bin also sehr dankbar für helfende Köpfchen.

VG
Kippie
Pitt
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#2

17.04.2019, 07:38

1. Titel beifügen
2. Im Regelfall (1 Schuldner, 1 Drittschuldner) = 4 Exemplare, für jeden weiteren Drittschuldner kommt ein Exemplar dazu.
3. Gerichtskosten = 20,00 € (unabhängig von der Forderungshöhe, für jeden weiteren Schuldner - nicht Drittschuldner! - kommen 20,00 € hinzu) - am besten vorher prüfen, wie das zuständige Gericht die GK haben will, viele lehnen z. B. Einzahlung per V-Scheck ab.
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#3

17.04.2019, 09:14

Guten Morgen,

also ich zähle die Pfüb-Exemplare so durch:
1 Original (wird ausgefertigt und kommt mit Zustellungsurkunden zu uns zurück)
1 für die Gerichtsakte
1 für jeden Drittschuldner
1 für jeden Schuldner

so kann ich es leichter durchzählen und vergesse keines. Wie Pitt schreibt ergibt sich dadurch 4 Exemplare für den Regelfall.

ZV-Kosten, also auch die GK von 20 EUR für den Pfüb entstehen jeweils für jeden Schuldner
kippie87
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#4

17.04.2019, 09:21

Danke, vielen lieben Dank. Ihr seid tol :)
kippie87
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#5

17.04.2019, 10:49

Achso: wo klebe ich die GK hin und müssen alle Exemplare unterzeichnet werden?
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Geniesserin
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#6

17.04.2019, 10:52

Es muss nur das erste Exemplar unterzeichnet werden.
In welchem Bundesland soll der PfÜb denn eingereicht werden?
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kippie87
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#7

17.04.2019, 11:41

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#8

17.04.2019, 16:04

Nun hab ich mich beim Chef zum Deppen gemacht, aber gut: "Och, Frau xy, das ist mir doch egal, wo Sie das hinbappen"...

Danke an die schnelle Hilfe hier. :)
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paralegal6
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#9

17.04.2019, 23:40

Wir bekommen Gerichtskosten als Rechnung
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#10

23.04.2019, 09:55

Und hier gibt es gar keine Marken mehr. ;) Ich erteile grundsätzlich eine Einzugsermächtigung auf dem PfÜB für die Gerichtskosten. Dann wird der schneller erlassen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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