PfÜb - Grundlagen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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booo
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#11

23.04.2019, 15:26

Marken... ach herrje is das lang her :lol:

Anahid hat geschrieben:
23.04.2019, 09:55
Ich erteile grundsätzlich eine Einzugsermächtigung auf dem PfÜB für die Gerichtskosten.
Gilt die Einzugsermächtigung in ganz Deutschland? :kopfkratz
Soweit ich weiß, ist das bundeslandabhängig :oops: (--> gilt jetzt für alle Gerichtskosten, nicht nur die für den PfÜB)
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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Anahid
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#12

23.04.2019, 16:19

Ich hab ehrlich gesagt bislang nur ein einziges Gericht in einem anderen Bundesland gehabt, dass mir dann eine Rechnung geschickt hat und behauptet hat, das ginge nicht in einem anderen Bundesland. Alle anderen ziehen fleißig ein und da waren schon mehrfach andere Bundesländer dabei. Sollte ich dann doch eine Rechnung kriegen, wird die halt überwiesen. Aber wie gesagt....ist eher selten.
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AliceImWunderland
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#13

24.04.2019, 08:48

In der letzten Zeit habe ich nur noch Pfübs mit elektronischer Gerichtskostenmarke. Rechnung schickt irgendwie keiner mehr. :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#14

15.05.2019, 15:00

Noch eine Ergänzungsfrage: Ich füge den Schuldtitel bei UND sämtliche Belege über bisherige ZV-Maßnahmen, sofern diese im Forderungskonto und PfÜb-Antrag geltend gemacht sind. Richtig?
samsara
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#15

15.05.2019, 15:14

kippie87 hat geschrieben:
15.05.2019, 15:00
Noch eine Ergänzungsfrage: Ich füge den Schuldtitel bei UND sämtliche Belege über bisherige ZV-Maßnahmen, sofern diese im Forderungskonto und PfÜb-Antrag geltend gemacht sind. Richtig?
Richtig.
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