Sicherungshypothek ändern, Vorgehen bei weiterer Forderung unter Mindestwertgrenze
Verfasst: 15.04.2019, 15:19
Hallo
ich habe in meiner Akte im Oktober 2018 aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss eine Sicherungshyp. eintragen lassen (Wert KFB 1.144,68 €). Wurde auch eingetragen, Wert ist ja über 750,00 €.
Jetzt hat unser Mandant betreffend den Rechtstreit, aus dem der KFB stammt, eine ZweitschuldnerKR bekommen, weil Gegner die GK nicht zahlt (418,00 €). Mein Chef wollte nun zunächst, dass ich einen GB-Auszug anfordere, damit wir sehen ob hinter unserer Sicherungshyp. noch weitere Eintragungen erfolgt sind.
Frage ist jetzt nur, wenn ich jetzt betreffend die ZweitschuldnerKR einen KFA stelle, damit ich einen Titel in der Hand habe, wie ich damit in das Grundbuch komme. Der Wert ist zu niedrig (alleine). Wenn ich den neuen KFB mit dem alten zusammenrechnen könnte, würde es klappen. Jedoch ist der alte KFB über 1.000 € ja schon eingetragen.
Wie kann ich jetzt am besten vorgehen? Nachträglich verbinden kann man die ja bestimmt nicht. Alten löschen geht auch nur mit Löschungsbewilligung, also löschen und sofort Antrag hinterher das beide zusammen als eine Sicherungshypothek eingetragen werden? Das finde ich zu umständlich...
Habt ihr einen Rat / Tipp für mich?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Pretty Belinda
ich habe in meiner Akte im Oktober 2018 aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss eine Sicherungshyp. eintragen lassen (Wert KFB 1.144,68 €). Wurde auch eingetragen, Wert ist ja über 750,00 €.
Jetzt hat unser Mandant betreffend den Rechtstreit, aus dem der KFB stammt, eine ZweitschuldnerKR bekommen, weil Gegner die GK nicht zahlt (418,00 €). Mein Chef wollte nun zunächst, dass ich einen GB-Auszug anfordere, damit wir sehen ob hinter unserer Sicherungshyp. noch weitere Eintragungen erfolgt sind.
Frage ist jetzt nur, wenn ich jetzt betreffend die ZweitschuldnerKR einen KFA stelle, damit ich einen Titel in der Hand habe, wie ich damit in das Grundbuch komme. Der Wert ist zu niedrig (alleine). Wenn ich den neuen KFB mit dem alten zusammenrechnen könnte, würde es klappen. Jedoch ist der alte KFB über 1.000 € ja schon eingetragen.
Wie kann ich jetzt am besten vorgehen? Nachträglich verbinden kann man die ja bestimmt nicht. Alten löschen geht auch nur mit Löschungsbewilligung, also löschen und sofort Antrag hinterher das beide zusammen als eine Sicherungshypothek eingetragen werden? Das finde ich zu umständlich...
Habt ihr einen Rat / Tipp für mich?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Pretty Belinda