Hallo ihr Lieben,
nach einer langen "Pause" melde ich mich einmal zurück und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Für Eure Hilfe danke ich Euch bereits jetzt sehr herzlich!
Ein Kollege ist ausgeschieden und hat eine Zwangsvollstreckungsakte hinterlassen:
Er hat im Oktober 2018 aus einem Zwangsgeldbeschluss (1.000,00 €) einen PfüB veranlasst.
= PfüB leider erfolglos, ein Drittschuldner ist nicht bekannt und bei dem anderen Drittschuldner sind mehrere Gläubiger vorhanden … Stand April: "Unser" Gläubiger ist auf der Liste nicht "aufgerückt".
Im Januar 2019 hat er dann einen Vollstreckungsauftrag mit Haftbefehl an den GVZ gestellt.
Hier stellt sich mir nun die Problematik, dass der GVZ den Schuldner einfach nicht antrifft. Es wurden bereits mehrere Hinweise erteilt, wann/wie und wo der Schuldner anzutreffen ist, aber leider ohne Erfolg.
Könnt ihr mir sagen, was denn noch veranlasst werden kann? Leider ist mein ZV-Recht "eingerostet" und finde leider keinerlei Informationen. Ohne Auskunft geht das Verfahren nicht weiter, sodass unser Gläubiger tagtäglich anruft ....
Liebe Grüße
Saskia
Haftbefehl, Schuldner nicht anzutreffen
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- Anahid
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Hast Du mal beantragt Drittauskünfte einzuholen, um in Erfahrung zu bringen, ob und wo der Schuldner arbeitet und welche Konten er hat?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.