Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Lisaeng
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 30.01.2019, 18:49
Beruf: REFA Anfängerin
Software: RA-Micro

#1

11.04.2019, 13:21

Hallo ihr lieben.

Habe eine allgemeine Frage

Zwangsvollstreckungsauftrag wurde an GZ- Verteilerstelle geschickt. Der zuständige GV teilt nun mit, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist.
Habe nun eine EMA Anfrage gestellt.

Wenn die Ema Anfrage dann da ist, soll ich dann nochmal an die GZ- Verteilerstelle einen Zwangsvollstreckungsauftrag zuschicken?
(Das ist doch wieder mit Kosten verbunden)

Danke schon mal für eure Antworten
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#2

11.04.2019, 13:29

Ein Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft ist ausreichend.
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2974
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#3

11.04.2019, 15:02

Ich kreuze immer an dass der GV ermitteln soll wenn unbekannt. Nur VAK würde ich nicht machen, da der Schuldner ja zahlen soll
Bild
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

11.04.2019, 16:33

paralegal6 hat geschrieben:
11.04.2019, 15:02
Ich kreuze immer an dass der GV ermitteln soll wenn unbekannt. Nur VAK würde ich nicht machen, da der Schuldner ja zahlen soll
Wenn der die VAK nicht abgeben will, zahlt der auch. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2974
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#5

11.04.2019, 17:10

Wäre logisch, sind meine Schuldner selten ;)
Bild
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

12.04.2019, 09:32

paralegal6 hat geschrieben:
11.04.2019, 17:10
Wäre logisch, sind meine Schuldner selten ;)
Und bei sind in der Vergangenheit Vollstreckungsaufträge zu 99 % ins Leere gelaufen. Gezahlt wurde immer erst, wenn die VAK abgegeben werden sollte, da man ja keinen Eintrag in der SCHUFA haben wollte. Von daher erteile ich keine Vollstreckungsaufträge mehr, sondern nur noch Anträge auf Abgabe der VAK.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#7

12.04.2019, 09:37

Wir machen auch nur VA-Anträge. Hat sich in der Praxis bewährt. Die ZV-Aufträge sind meist sinnlos und treiben nur die Kosten in die Höhe.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8113
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#8

12.04.2019, 11:11

AliceImWunderland hat geschrieben:
12.04.2019, 09:37
Wir machen auch nur VA-Anträge. Hat sich in der Praxis bewährt. Die ZV-Aufträge sind meist sinnlos und treiben nur die Kosten in die Höhe.
Mach ich auch so.
Antworten