Räumungsauftrag mit Sicherheitsleistung und Zustellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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trixie
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#1

11.04.2019, 13:19

Hallo,

habe folgende Frage: Es soll ein Räumungsauftrag an den GVZ erteilt werden. Kläger und Beklagter haben beide Sicherheit hinterlegt, aber der Kläger kann gemäß Urteil jetzt die Räumung vollstrecken lassen. Das Urteil musste noch berichtigt werden. Jetzt soll der berichtigte Titel zugestellt werden und die Hinterlegungsbescheinigung. Ein Räumungsauftrag kann ja ohne Formular gemacht werden. Kann ich da jetzt auch in den Räumungsauftrag den Antrag stellen, dass der GVZ den mit Berichtigungsbeschluss verbundenen Titel und die Hinterlegungsbescheinigung zustellt ? Wenn ja, muss da eine Reihenfolge festgelegt werden oder macht der GVZ das?
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Anahid
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#2

11.04.2019, 14:43

Kein Formularzwang besteht m.E. dann nicht mehr, wenn die Zustellung mit beantragt werden soll. Nur die isolierte Zustellung benötigt kein Formular. Aber wenn Du, wie hier, die Zustellung mit einem Räumungsauftrag verbindest, dann ist sie m.E. nicht mehr isoliert und darum wirst Du das Formular ausfüllen müssen.
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GV Freudenstein
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#3

11.04.2019, 21:30

Die Benutzung des Formulars ist nicht notwendig, da weder für den Auftrag zur Zustellung noch zur Räumung ein Formularzwang besteht. Der Gerichtsvollzieher wird die notwendigen Zustellungen aber auch ohne Auftrag durchführen, da sie Vollstreckungsvoraussetzung sind und der Auftrag daher unterstellt wird.
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