Hallo zusammen,
wir haben einen Pfüb beantragt. Drittschuldnerin ist die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts (NRW). Das Gericht moniert nun, dass wir den Drittschuldner nicht ordnungsgemäß bezeichnen. Die Rechtspflegerin schreibt: "Angegeben werden muss die Rechtsform oder bei Einzelfirmen oder Privatpersonen Vor- und Nachname sowie die volle Zustellungsanschrift (nicht etwa Postfach). Nur so kann eine ordnungsgemäße Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen."
Wir haben das wie folgt geschrieben:
Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts XXX
vertr. d. d. Direktor
Straße
PLZ Ort
Wir haben mit genau dieser Bezeichnung vorher beim selben Gericht, aber einem anderen Rechtspfleger, schon zwei Pfübs erlassen bekommen.
Hat hier jemand eine Idee, was falsch sein könnte? Fehlt vllt. nur der Name des Direktors?
Hinterlegungsstelle als Drittschuldner
- Anahid
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Hmmmm.....also in Bayern ist Drittschuldner der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amtsgericht ....... - Hinterlegungsstelle - dieses vertreten durch den Direktor ........ Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland Du vollstrecken willst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Na dann ist entsprechend der Justizverwaltungsvorschriften Drittschuldner das Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Hinterlegungsstelle, diese vertreten durch den Leiter des Amtsgerichts.
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