Hinterlegungsstelle als Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anni0803
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#1

10.04.2019, 14:22

Hallo zusammen,

wir haben einen Pfüb beantragt. Drittschuldnerin ist die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts (NRW). Das Gericht moniert nun, dass wir den Drittschuldner nicht ordnungsgemäß bezeichnen. Die Rechtspflegerin schreibt: "Angegeben werden muss die Rechtsform oder bei Einzelfirmen oder Privatpersonen Vor- und Nachname sowie die volle Zustellungsanschrift (nicht etwa Postfach). Nur so kann eine ordnungsgemäße Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen."

Wir haben das wie folgt geschrieben:
Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts XXX
vertr. d. d. Direktor
Straße
PLZ Ort

Wir haben mit genau dieser Bezeichnung vorher beim selben Gericht, aber einem anderen Rechtspfleger, schon zwei Pfübs erlassen bekommen.

Hat hier jemand eine Idee, was falsch sein könnte? Fehlt vllt. nur der Name des Direktors?
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Anahid
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#2

10.04.2019, 14:52

Hmmmm.....also in Bayern ist Drittschuldner der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amtsgericht ....... - Hinterlegungsstelle - dieses vertreten durch den Direktor ........ Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland Du vollstrecken willst.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Anni0803
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#3

10.04.2019, 16:12

Ich möchte in NRW vollstrecken...
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#4

10.04.2019, 16:27

Na dann ist entsprechend der Justizverwaltungsvorschriften Drittschuldner das Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Hinterlegungsstelle, diese vertreten durch den Leiter des Amtsgerichts.
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