Hallo ans Forum,
heute wende ich mich ans Forum, da ich vor folgendem Problem stehe:
Der Unterhaltsschuldner hat eine UG gegründet und zahlt sich dort ein minimales Gehalt aus.
Sämtliche Fahrzeuge (2 PKW, 1 Cabrio, 1 Motorrad und 1 Campingbus) sind auf die UG angemeldet.
Steuerrechtlich wird das nicht zu halten sein, da der Unterhaltsschuldner die UG alleine betreibt.
Ich würde gerne die werthaltigen Fahrzeuge pfänden.
Hat jemand von euch Erfahrung mit dieser oder einer vergleichbaren Konstellation?
Schachterlteufel
Pfändung in UG-Vermögen
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Und Du bist Dir sicher, dass da nicht geleaste/finanzierte Fahrzeuge dabei sind?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ja, 100%-ig sicher.
- Anahid
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Also da weder Motorrad, noch Campingbus, noch Cabrio, noch zweiter Pkw zur Durchführung des Geschäftsbetriebs erforderlich sein dürften, würde ich grundsätzlich davon ausgehen, dass diese vier Fahrzeuge ohne Probleme gepfändet werden können. Wie hoch ist denn die Forderung Deines Mandanten?
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Die Gesamtforderung beträgt um die 30.000,- EUR.
Beim Camping-Bus rechnet sich die Pfändung.
Bei den anderen Fahrzeugen muss ich mich noch schlau machen, wieviel die in etwa wert sind...
Beim Camping-Bus rechnet sich die Pfändung.
Bei den anderen Fahrzeugen muss ich mich noch schlau machen, wieviel die in etwa wert sind...
- AliceImWunderland
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Der Titel ist ja gegen den Schuldner gerichtet. Dieser ist Privatmann. Die Fahrzeuge sind auf die UG zugelassen. Liege ich soweit richtig?
Dann sehe ich die Pfändung der Fahrzeuge als kritisch an. Wenn du keinen Titel gegen die UG hast, kannst du in das Vermögen der UG - also hier in die Fahrzeuge - nicht pfänden.
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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@-AliceImWunderland: genau das ist mein Problem...
- AliceImWunderland
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Ich habe jetzt gerade keine einfache Lösung parat. Das einzige, was mir einfällt, ist: Die Nutzung der Firmenfahrzeuge durch den Schuldner sind ja Sachzuwendungen an ihn, die im Rahmen der Berechnung des pfändbaren Einkommens Berücksichtigung finden können. In der Regel findet hier die 1%-Regelung Anwendung. D.h. 1 % vom abgerundeten Listenpreis wird als Einkommen angesehen. Allerdings, diese Berechnung wird nur gemacht, wenn der Schuldner die Fahrzeuge auch privat nutzt und kein Fahrtenbuch führt. Hier sehe ich aber bei dem Motorrad und dem Campingbus überhaupt kein Zweifel daran, dass diese auch privat genutzt werden.
Es ist etwas kompliziert, aber nicht unmöglich.....
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