Guten Morgen, Zusammen!
Ich stehe gerade so was vom auf dem Schlauch und habe mehr als 1 dickes Brett vor dem Kopf .
Ich habe ein Vorläufiges Zahlungsverbot zu fertigen. Drittschuldner ist die Hinterlegungsstelle eines Amtsgerichts, Schuldner sitzt in einer anderen Stadt in der JVA.
An wen schicke ich jetzt mein Vorläufiges Zahlungsverbot mit der Bitte um Zustellung? An das AG, GV-Verteilerstelle, wo der Drittschuldner sitzt? Und leitet das Gericht dann die Ausfertigung für den Schuldner an das entsprechende Gericht weiter, damit der dortige GV dann an den Schuldner zustellt?
"Normale" ZVA's schicke ich ja an das Gericht, wo der Schuldner sitzt. Aber hier ist es ja anders.
Bitte entschuldigt diese wirklich peinliche Frage. Aber ich komme nicht weiter . Und es eilt (wie immer).
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Flora
Zuständigkeit AG/GV für Vorl. Zahlungsverbot
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Oder ersatzweise an den GVZ deiner Wahl. Beim vorläufigen Zahlungsverbot bist du nicht an das Gericht gebunden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Es spielt keine Rolle, ob du den Zahlungsverbot an das Gericht schickst, oder direkt an den GVZ. Du schickst immer ein Original und 2 beglaubigte Abschriften und zwar eine beglaubigte für den DS und eine beglaubigte für den Schuldner.
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