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Re: Eltern / Schwester vom Schuldner belangen?

Verfasst: 10.04.2019, 12:06
von mrsgoalkeeper
Anahid hat geschrieben:
10.04.2019, 11:58
Nur wo soll denn diese Konstellation pfändbar sein? Das bedeutet doch, dass der Schuldner hier gerade Schulden bei seinem Bruder aufhäuft in Form eines Darlehens. Da hab ich doch nichts, womit ich den Bruder als Drittschuldner in Anspruch nehmen könnte oder seh ich hier den Wald vor lauter Bäumen nicht? :kopfkratz
Es gibt in diesen Fällen ja scheinbar eine Vereinbarung, wonach ein Familienmitglied einem anderen monatlich x € zahlt. Da kann man den Zahlungsanspruch m.E. schon pfänden, zumal es ja - zumindest der TO - eigentlich nur darum geht, dass die Familie Kenntnis erhält.

Re: Eltern / Schwester vom Schuldner belangen?

Verfasst: 10.04.2019, 12:26
von AliceImWunderland
Anahid hat geschrieben:
10.04.2019, 11:58
AliceImWunderland hat geschrieben:
10.04.2019, 10:10
Wir haben hier auch so ein Exemplar. Der Bruder zahlt seinem mittellosem Bruder (dem Schuldner) monatliche Beträge im Rahmen eines Darlehens, die dann später vom Erben der Eltern abgehalten werden. D.h. der Schuldner erhält jeden Monat von seinem Bruder einen Darlehensbetrag, den er dann später nach dem Tod der gemeinsamen Eltern aus dem Erbe zurückzahlt. Alles sehr theoretisch (es kann ja sein, dass die Eltern später nichts zu vererben haben o.ä.). Die Eltern sind zwar jetzt sehr vermögend, aber wer weiß, das später ist..... Pflegekosten in einem Heim können ganze Vermögen verschlingen.... :-?
Nur wo soll denn diese Konstellation pfändbar sein? Das bedeutet doch, dass der Schuldner hier gerade Schulden bei seinem Bruder aufhäuft in Form eines Darlehens. Da hab ich doch nichts, womit ich den Bruder als Drittschuldner in Anspruch nehmen könnte oder seh ich hier den Wald vor lauter Bäumen nicht? :kopfkratz
Das hast du schon richtig verstanden. Da ist nichts pfändbar. ;) Das war auf den vorherigen Thread bezogen.