Monierung PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MarenW
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#1

08.04.2019, 14:37

Wir haben einen PfüB gemacht, der SC hat ingesamt drei Arbeitsstellen.

Nun moniert das Gericht folgendes und ich stehe auf dem Schlauch:

- bei mehreren DS ist eine Zuordnung des jeweiligen DS zu den zu pfändenen Forderungen vorzunehmen; dies fehlt

- Antrag auf Zusammenrechnung gem. § 850 e ZPO istnicht klar ob auch das Einkommen der Firma Mustermann III mit zusammen gerechnet werden soll, nur für die Einkommen Mustermann I und Mustermann II Zusammenrechnung beantragt wurde; jedoch das unpfändbare EInkommen von Mustermann III entnommen werden soll.

Ich verstehe einfach nicht, wie ich das in das PfüB-Formular eintragen muss.

:thx im Voraus.
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Ciara
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#2

08.04.2019, 14:45

1. Du schreibst am besten hinter den jeweiligen Drittschuldner "Anspruch A", damit klar ist, dass alle zur Pfändung von Arbeitseinkommen gehören.

2. Du scheinst beantragt zu haben, dass lediglich Einkommen I und II zusammengerechnet werden sollen, der unpfändbare Betrag aber aus Einkommen III genommen werden soll. Das Gericht fragt an, ob nicht alle Einkommen zusammengerechnet werden sollen.
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MarenW
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#3

08.04.2019, 19:06

Das heißt ich müsste Schreiben das Einkommen I, II und III zusammengerechnet werden sollen?

Was muss ich denn dann beim unpfändbaren Betrg angeben? Muss ich da dann was angeben?
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AliceImWunderland
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#4

09.04.2019, 09:03

Genau. Du musst die Zusammenrechnung von Einkommen I, II und III beantragen. Von welchem Einkommen der pfändbare Betrag eingehalten werden soll, hast du ja schon beantragt.

Den pfändbaren Betrag musst du nur angeben, wenn dir die Höhe der 3 Einkommen explizit bekannt ist. Ansonsten kann man das auch später ausrechnen, wenn nach der Pfändung alle DS-Erklärungen vorliegen und du die Höhe der Einkommen weißt.
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MarenW
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#5

09.04.2019, 10:58

Mir is die Höhe nicht genau bekannt. Dann werde ich das weglassen.
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MarenW
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#6

16.04.2019, 10:27

Also ich hab es jetzt weggelassen, jetzt moniert das Gericht wieder: Antrag auf Zusammenrechnung gem. § 850 e ZPO istnicht klar ob auch das Einkommen der Firma Mustermann III mit zusammen gerechnet werden soll, nur für die Einkommen Mustermann I und Mustermann II Zusammenrechnung beantragt wurde; jedoch das unpfändbare EInkommen von Mustermann III entnommen werden soll.
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#7

16.04.2019, 10:40

Danach hast Du also die Zusammenrechnung nicht vollständig angegeben und nur für die ersten beiden Einkommen die Zusammenrechnung beantragt. Im Zweifel würde ich hier, wenn Du das anders siehst und nach Deiner Meinung der Antrag richtig gestellt wurde, mal mit dem Rechtspfleger telefonisch Kontakt aufnehmen.
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#8

16.04.2019, 11:19

Was genau hast Du denn bei der Zusammenrechnung angegeben?

Ansonsten würde ich auch mal versuchen, mit dem Rechtspfleger zu sprechen.
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MarenW
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#9

16.04.2019, 12:18

Ich habe angegeben, dass die Einkommen I, II und III zusammengerechnet werden sollen.
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#10

16.04.2019, 12:53

Aber scheinbar nicht so, dass der Rechtspfleger es versteht. Daher wäre ein Anruf wahrscheinlich am sinnvollsten.
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