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Schuldner beantragt Freigabe einer Einmalzahlung

Verfasst: 08.04.2019, 13:29
von katuscha
Hallo,

ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Ich habe zwar schon gesucht, aber nicht das Richtige gefunden.

Ich habe aus einem VB eine Kontopfändung gemacht (20.02.2017).
Am 16.11.2017 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Forderung wurde angemeldet.

Heute bekomme ich vom Insolvenzgericht einen Antrag des Schuldners (ohne Datum) zur Kenntnis- und Stellungnahme:

Er beantragt die Freigabe einer Nachzahlung von der Agentur für Arbeit für November und Dezember in Höhe von 1.500,00 €. Der Drittschuldner (Bank) hat am 01.03.19 einen Betrag von 1.098,38 € als pfändbares Guthaben umgebucht. Laut Bank soll er sich einen Beschluss für die Freigabe beim Insolvenzgericht besorgen.

Kann ich die Freigabe verhindern (dann wäre die Restforderung bei mir erledigt)? Da es sich um Sozialleistungen handelt, gehe ich davon aus das ich es nicht verhindern kann, oder?

Danke im Voraus!

Re: Schuldner beantragt Freigabe einer Einmalzahlung

Verfasst: 08.04.2019, 13:53
von mücki
Ob es Sozialleistungen sind, spielt erstmal keine Rolle aber hier greift § 89 InsO (ZV-Verbot für Insolvenzgläubiger während des Insolvenzverfahrens). Auch wenn euer PfÜb nicht in den anfechtungsrelevanten Zeitraum fällt und daher bestehen bleibt, wenn er nicht zurückgenommen wird, entsteht an den nach Eröffnung des Verfahrens entstandenen Guthaben kein Absonderungsrecht. Das Guthaben dürfte allerdings nicht dem Schuldner, sondern dem Verwalter zustehen. Aber das spielt für euch keine Rolle.

Re: Schuldner beantragt Freigabe einer Einmalzahlung

Verfasst: 09.04.2019, 09:45
von katuscha
Aber wenn es an den Verwalter fallen würde, dann würde sich doch der Schuldner nicht so dafür einsetzen, dass die Zahlung freigegebe wird, oder?

Wenn aber z. B. das Konto vom Verwalter freigegeben ist, würde ich dann das Geld erhalten?

Oder kann ich mir eine Stellungnahme generell sparen?

Re: Schuldner beantragt Freigabe einer Einmalzahlung

Verfasst: 09.04.2019, 10:18
von paralegal6
er ist ein laufendes Insolvenzverfahren, ob Sozialleistungen oder ob es an den Verwalter geht oder sonstwas ist doch irrelevant für dich, du hast jedenfalls keinen ANspruch