Beschwerde gegen Haftbefehl
Verfasst: 08.04.2019, 11:23
Ein sonniges "Hallo" aus dem Norden.
Wir vertreten hier ausnahmsweise mal den Schuldner. Gegen diesen wurde durch das Finanzamt Haftbefehl zur Abgabe der e.V. beantragt und vom Gericht erlassen. Wir haben sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt und begründet. Letztlich hat der Schuldner doch die e.V. beim FA abgegeben und hier soll die Beschwerde abgerechnet werden.
Gebühr ist 3500 VV RVG mit 0,5, aber nach welchem Wert rechne ich? 2.000,00 € wegen Abgabe der Abgabe der e.V. oder Gesamtwert den das FA wollte? Die hier vorliegenden Kommentare und die Suchfunktion haben mir bislang leider nicht weitergeholfen.
Wir vertreten hier ausnahmsweise mal den Schuldner. Gegen diesen wurde durch das Finanzamt Haftbefehl zur Abgabe der e.V. beantragt und vom Gericht erlassen. Wir haben sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt und begründet. Letztlich hat der Schuldner doch die e.V. beim FA abgegeben und hier soll die Beschwerde abgerechnet werden.
Gebühr ist 3500 VV RVG mit 0,5, aber nach welchem Wert rechne ich? 2.000,00 € wegen Abgabe der Abgabe der e.V. oder Gesamtwert den das FA wollte? Die hier vorliegenden Kommentare und die Suchfunktion haben mir bislang leider nicht weitergeholfen.