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weiteres Verfahren nach Vermögensauskunft

Verfasst: 05.04.2019, 15:03
von Nedise
Hi.
Ich habe hier von einer Schuldnerin eine Vermögensauskunft vorliegen. Natürlich ist hier nichts zu holen...

Die Schuldnerin schuldet unserem Mandanten gem. Anerkenntnisurteil 1.300 € sowie unsere RA-Kosten.

Welche Möglichkeiten hab ich denn, hier evtl. doch noch was zu holen?

Danke vorab 8)

Re: weiteres Verfahren nach Vermögensauskunft

Verfasst: 06.04.2019, 09:37
von Laska
Hallo,

VAK liegt vor, nichts pfändbares vorhanden... also kannst du hier zurzeit nichts tun.

Du kannst nur die 2-Jahres-Sperrfrist abwarten und dann erneut die ZV einleiten, vielleicht ändert sich etwas an den Vermögensverhältnissen. ;)

Re: weiteres Verfahren nach Vermögensauskunft

Verfasst: 07.04.2019, 17:19
von Geiselmann
Man könnte über die Drittauskünfte die Angaben des Schuldners in der VAK überprüfen. S. Geiselmann