EV über den Verbleib der Titel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sanni
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#1

27.03.2019, 14:57

Hallo zusammen,

Habe hier ein VU wo der Schuldner die entwerteten Titel herauszugeben hat. Der GV war schon ein paar mal da, hat den Schuldner aber nie angetroffen und der Schuldner hat sich auch nicht gemeldet.

Nun schlägt der GV vor einen Antrag auf Abgabe der EV über den Verbleib der Titel zu stellen...

Jetzt bin ich verwirrt, ist das denn so sinnvoll wenn der Schuldner nicht anzutreffen ist? Und wenn ja, stell ich diesen Antrag im Formular bei "weitere Aufträge"?

Viele Grüße
Sanni
Feldhamster
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#2

27.03.2019, 16:46

Ob der Vorschlag vom GV sinnvoll ist, weiß ich nicht.
Vielleicht hilft dir das hier weiter:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 38634.html
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#3

28.03.2019, 17:49

Wenn er zur eV nicht kommt kannst du einen Haftbefehl beantragen
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Sanni
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#4

03.04.2019, 10:39

Danke Euch, werde das dann mal so machen :thx
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