ZV hier möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Krumbelholz
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#1

25.03.2019, 13:07

Hallo liebes Forum,


ich habe hier gerade eine Sache vor mir und mir überlegt wie man da die ZV gestalten könnte. Folgende Situation:


Es geht um Mietkaution von A und B, als sie noch gemeinsam gelebt haben. Wir vertreten A. Es gibt einen Beschluss, wonach B die hälftige Mietkaution nach erhalt an A auskehrt. Der Anwalt von B zuckt sich allerdings überhaupt nicht, die wollen die Forderung vom Vermieter C scheinbar nicht eintreiben, der hat die Kaution noch.

Nun ist meine Überlegung gewesen, dass wir ZV gegen B machen und C als Drittschuldner eintragen. Dann lassen wir uns von C die hälftige Kaution auszahlen.

Frage: Geht das? Ich bin da gerade ein wenig verunsichert, ist ja schon sehr unüblich..


Liebe Grüße

Alexander
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AliceImWunderland
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#2

25.03.2019, 13:20

Ja, das wäre hier der übliche weg.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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