Hallo liebes Forum,
ich habe hier gerade eine Sache vor mir und mir überlegt wie man da die ZV gestalten könnte. Folgende Situation:
Es geht um Mietkaution von A und B, als sie noch gemeinsam gelebt haben. Wir vertreten A. Es gibt einen Beschluss, wonach B die hälftige Mietkaution nach erhalt an A auskehrt. Der Anwalt von B zuckt sich allerdings überhaupt nicht, die wollen die Forderung vom Vermieter C scheinbar nicht eintreiben, der hat die Kaution noch.
Nun ist meine Überlegung gewesen, dass wir ZV gegen B machen und C als Drittschuldner eintragen. Dann lassen wir uns von C die hälftige Kaution auszahlen.
Frage: Geht das? Ich bin da gerade ein wenig verunsichert, ist ja schon sehr unüblich..
Liebe Grüße
Alexander
ZV hier möglich?
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Ja, das wäre hier der übliche weg.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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