Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel bei Mietvertrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dina-Tabea
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#1

21.03.2019, 08:53

Guten Morgen,

gerade rief eine Mandantin an und bat um Hergabe einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel für einen zu schließenden Mietvertrag. DIe Mandantin möchte, sofern der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug kommt, sofort den Gerichtsvollzieher zwecks Räumung beauftragen können... Sprich ohne Mahn- oder Räumungsverfahren....

Bin verwirrt. Hatte das schon mal jemand. Müsste der Mietvertrag alsdann beurkundet werden?

Vielleicht hat ja jemand einen Tipp.

Sonnige Grüße

Dina-Tabea
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AliceImWunderland
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#2

21.03.2019, 09:07

Diese Klausel nützt nur, wenn der Mietvertrag notariell beurkundet wird.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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AliceImWunderland
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#3

21.03.2019, 09:09

Fällt mir gerade noch ein: auch dann geht es nur bei bestimmten Mietverträgen.

Letztens hatten wir so einen Fall, wo das Gericht die Vollstreckungsunterwerfungsklausel in einem notariellen Mietvertrag nicht anerkannt hat. Der Mietvertrag hatte irgendwelche anderen Voraussetzungen nicht erfüllt. Ich kann dir aber leider nichts Näheres dazu sagen, da ich nicht Sachbearbeiterin dieser Akte war. Hatte ich hier nur am Rande mitbekommen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#4

21.03.2019, 09:27

Eine notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung bezüglich der zukünftigen Räumung nach der Kündigung ist ratsam. Der Vermieter ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen dann ermächtigt, sich eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Räumungsunterwerfungserklärung vom Notar geben zu lassen. Aus diesem notariellen Titel kann ohne Gerichtsverfahren vollstreckt werden.

Hier mal ein Beispiel wie sowas aussehen kann (ist jetzt für Gewerberäume):



UR-Nr. /2018

Verhandelt

Zu Duisburg am



Vor dem unterzeichnenden Notar

Notardaten

Erschienen heute:

1. Herr / Frau, geb. am , wohnhaft in

ausgewiesen durch Vorlage seines mit Lichtbild und Unterschrift versehenen Personalausweisausweises

als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der XXXXXX GmbH , xxxxx Straße, xxxxx Berlin.

I.

Der Erschienene bestätigt auf Befragen, dass der beurkundende Notar bzw. eine Person, mit der sich der Notar zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden hat, außerhalb seiner Amtstätigkeit mit dieser Angelegenheit noch nicht befasst war und dementsprechend kein Mitwirkungsverbot nach § 3 BeurkG besteht.

II.

Der Erschienene bat sodann um Beurkundung der nachstehenden

Räumungs- und Herausgabeverpflichtung mit

Zwangsvollstreckungsunterwerfung



Die XXXX GmbH, vertreten durch den Erschienen, wird ab dem _______ Mieter der im Hause ____________________, ______ Berlin, ____ Geschoss, gelegenen Gewerbeeinheit nebst dem Kellerraum Nr. ___. Die Gewerbeeinheit umfasst im ___ Geschoss eine Gewerbefläche nebst Nebenräumen (wie Flur, WC-Anlagen, Abstellräumen). Der Umriss der Gewerbeeinheit ergibt sich aus dem, gemäß dieser Verhandlung als Anlage 1 beigefügten Grundrissplan, dort farblich umrandete Flächen. Der Grundrissplan ist nicht maßstabsgetreu.



Vermieter ist die ____ GmbH, diese vertreten durch Herrn _____ , geschäftsansässig _______________



Die monatliche Gesamtmiete für die oben näher bezeichnete Gewerbeeinheit wurde wie folgt vereinbart:



Die monatliche Miete für den Zeitraum __________________ wird wie folgt vereinbart:



Grundmiete Hauptmietfläche (ca. _____ m²) € 0,00

Grundmiete Kellerfläche Nr. 01 (ca. ____m²) € 0,00

Grundmiete netto € 0,00

Nebenkostenvorauszahlung € 0,00

Miete netto € 0,00

zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer, derzeit 19% € 0,00

Miete brutto € 0,00



Die monatliche Miete für den Zeitraum _______ wird wie folgt vereinbart:



Grundmiete Hauptmietfläche (ca. _____ m²) € 0,00

Grundmiete Kellerfläche Nr. 01 (ca. ____m²) € 0,00

Grundmiete netto € 0,00

Nebenkostenvorauszahlung € 0,00

Miete netto € 0,00

zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer, derzeit 19% € 0,00

Miete brutto € 0,00



Die Höhe des Mietzinses wird von der XXXX GmbH (Mieter) anerkannt.



Bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet sich die XXXX GmbH gegenüber dem Vermieter, der ________________, in mietrechtlichen Angelegenheiten vertreten durch die _____________, die oben näher bezeichnete Gewerbeeinheit zu räumen und geräumt herauszugeben.



Bezüglich des vorgenannten Räumungs- und Herausgabeanspruchs hinsichtlich der im Haus ________________, _____ Berlin, Geschoß, gelegenen Gewerbeeinheit unterwirft sich die xxxxx GmbH hiermit gegenüber dem Vermieter der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und bevollmächtigt den beurkundenden Notar dem Vermieter eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde auf Ihre Kosten zu erteilen, ohne dass es des Nachweises der Entstehung oder der Fälligkeit des Anspruches bedarf.



Die o.g. monatliche Gesamtmiete ist jeweils zum 3. Werktag fällig.



Die xxxx GmbH als Mieter, verzichtet ausdrücklich auf die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt und unbestritten.



III.

Der amtierende Notar belehrte den Erschienen ausführlich über den Umfang und die Tragweite der Räumungsverpflichtung mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung.



Der Notar wird unwiderruflich ermächtigt und beauftragt, dem Vermieter eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde auf Kosten der xxxx GmbH zu erteilen, ohne dass es des Nachweises der Entstehung oder der Fälligkeit des Anspruches bedarf.



Die Kosten dieser Verhandlung trägt die xxxx GmbH.



Die Niederschrift wurde dem Erschienen von dem Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und sodann von ihm und dem Notar wie folgt eigenhändig unterschrieben:
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