Titulierung zukünftiger Forderungen
Verfasst: 21.03.2019, 08:23
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage hinsichtlich zukünftiger Forderung...
Gewöhnlich habe ich beispielsweise eine Zwangsvollstreckung bzw. das Mahnverfahren eingeleitet, wenn tatsächlich alle Forderung entstanden sind. Beispiel: Mieten nach Kündigung des Mietverhältnisses bzw. nach Auszug. Erst dann kamen meist unsere Mandanten auch zu uns, um die Forderungen geltend zu machen.
Nunmehr haben wir einen Fall hinsichtlich Miete eines Weinfaches... Gegner zahlt die monatlichen Mieten nicht... Rückstand 3 Monate, die ich bereits per MB auf den Weg zur Titulierung auf den Weg gebracht habe. Vertrag läuft ja logischerweise weiter, weil keiner der Vertragspartner diesen Mietvertrag gekündigt hat.
Wie sieht es nun mit den zukünftigen Mieten aus? Was brauche ich für Voraussetzungen, um zukünftige Mieten titulieren zu können bzw. ebenfalls zu vollstrecken?
ich habe mal eine Frage hinsichtlich zukünftiger Forderung...
Gewöhnlich habe ich beispielsweise eine Zwangsvollstreckung bzw. das Mahnverfahren eingeleitet, wenn tatsächlich alle Forderung entstanden sind. Beispiel: Mieten nach Kündigung des Mietverhältnisses bzw. nach Auszug. Erst dann kamen meist unsere Mandanten auch zu uns, um die Forderungen geltend zu machen.
Nunmehr haben wir einen Fall hinsichtlich Miete eines Weinfaches... Gegner zahlt die monatlichen Mieten nicht... Rückstand 3 Monate, die ich bereits per MB auf den Weg zur Titulierung auf den Weg gebracht habe. Vertrag läuft ja logischerweise weiter, weil keiner der Vertragspartner diesen Mietvertrag gekündigt hat.
Wie sieht es nun mit den zukünftigen Mieten aus? Was brauche ich für Voraussetzungen, um zukünftige Mieten titulieren zu können bzw. ebenfalls zu vollstrecken?