Nachtbeschluss neuer ZV-Auftrag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#21

14.06.2021, 15:48

Hallo liebes Forum,

gibt es für diesen Nachtbeschluss in Bayern ein Formular, das zwangsweise verwendet werden muss?

Hier hat der GVZ an der Wohnung den Schuldner nicht angetroffen. Dürfte ich auch einen GVZ am Arbeitsplatz des Schuldners (andere Stadt) beauftragen mit dem Haftbefehl?
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#22

14.06.2021, 15:54

Ergänzung:

Und für die Durchsuchung reicht ja eigentlich der Haftbefehl an sich. Formular finde ich trotzdem nur dafür nach § 758 a Abs. 1 ZPO. Brauche ich das trotzdem noch separat? :kopfkratz
Antworten