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Gerichtsvollzieher
Verfasst: 20.03.2019, 09:09
von Binchen24
Hallo,
ich soll einen Gerichtsvollzieher beauftragen mit einer Versteigerung. Kann ich einen GV meiner Wahl nehmen? Oder muss ich den GV für dieses Bezirk nehmen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Re: Gerichtsvollzieher
Verfasst: 20.03.2019, 09:20
von samsara
Ich würde sagen den GV, der für den Bezirk zuständig ist.
Re: Gerichtsvollzieher
Verfasst: 20.03.2019, 10:45
von Destiny08
Meiner Meinung nach, kannst Du jeden Gerichtsvollzieher nehmen. Allerdings in Hinblick auf die Kosten (Fahrkosten, Honorarkosten, ggf. Raumkosten etc.) würde ich einen GV nehmen, der "nah dran" ist.
Re: Gerichtsvollzieher
Verfasst: 20.03.2019, 11:49
von samsara
Was soll denn überhaupt versteigert werden?
Re: Gerichtsvollzieher
Verfasst: 20.03.2019, 12:32
von silvester
Für freiwillige Versteigerungen ist der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk sich die zu versteigernde Sache befindet. Die Weitergabe des Auftrags an einen zur Über-nahme bereiten Gerichtsvollzieher ist möglich. Der Gerichtsvollzieher kann gemäß § 191 Abs. 1 GVGA den Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.