Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Binchen24
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#1

20.03.2019, 09:09

Hallo,

ich soll einen Gerichtsvollzieher beauftragen mit einer Versteigerung. Kann ich einen GV meiner Wahl nehmen? Oder muss ich den GV für dieses Bezirk nehmen?

Vielen Dank im Voraus.

MfG
samsara
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#2

20.03.2019, 09:20

Ich würde sagen den GV, der für den Bezirk zuständig ist.
Destiny08
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#3

20.03.2019, 10:45

Meiner Meinung nach, kannst Du jeden Gerichtsvollzieher nehmen. Allerdings in Hinblick auf die Kosten (Fahrkosten, Honorarkosten, ggf. Raumkosten etc.) würde ich einen GV nehmen, der "nah dran" ist.
samsara
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#4

20.03.2019, 11:49

Was soll denn überhaupt versteigert werden?
silvester
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#5

20.03.2019, 12:32

Für freiwillige Versteigerungen ist der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk sich die zu versteigernde Sache befindet. Die Weitergabe des Auftrags an einen zur Über-nahme bereiten Gerichtsvollzieher ist möglich. Der Gerichtsvollzieher kann gemäß § 191 Abs. 1 GVGA den Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
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