Herausgabe Zulassungsbescheinigung Teil II
Verfasst: 19.03.2019, 13:50
Hallo liebe Kollegen,
ich sitze hier gerade und weiß nicht weiter...
Wir haben unseren Mandanten hinsichtlich einer Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II vertreten. Wir haben den Gegner aufgefordert, die Zulassungsbescheinigung Teil II herauszugeben. Hierauf hat er nicht reagiert, sodass wir Klage eingereicht haben. Der Gegner wurde sodann verurteilt(per VU), die Zulassungsbescheinigung Teil II herauszugeben, damit unser Mandant das Fahrzeug anmelden kann. Da - trotz VU - keine Herausgabe erfolgt ist, haben wir den Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gegner teilte dem Gerichtsvollzieher nunmehr mit, dass die Zulassungsbescheinigung beim letzten Umzug verloren gegangen sei.
Meine Frage: Wie kommt unser Mandant bzw. wir jetzt an die Zulassungsbescheinigung Teil II dran?
Bei der Zulassungsbehörde hieß es, dass der Gegner selbst bei der Zulassungsstelle erklären muss, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr vorliegt. Ich gehe jedoch davon aus, dass dieser sich nicht zur Zulassungsstelle begeben wird, da er auf unsere Schreiben nicht reagierte sowie ein VU gegen ihn erging..
Weiß jemand Rat? Vielen Dank
ich sitze hier gerade und weiß nicht weiter...
Wir haben unseren Mandanten hinsichtlich einer Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II vertreten. Wir haben den Gegner aufgefordert, die Zulassungsbescheinigung Teil II herauszugeben. Hierauf hat er nicht reagiert, sodass wir Klage eingereicht haben. Der Gegner wurde sodann verurteilt(per VU), die Zulassungsbescheinigung Teil II herauszugeben, damit unser Mandant das Fahrzeug anmelden kann. Da - trotz VU - keine Herausgabe erfolgt ist, haben wir den Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gegner teilte dem Gerichtsvollzieher nunmehr mit, dass die Zulassungsbescheinigung beim letzten Umzug verloren gegangen sei.
Meine Frage: Wie kommt unser Mandant bzw. wir jetzt an die Zulassungsbescheinigung Teil II dran?
Bei der Zulassungsbehörde hieß es, dass der Gegner selbst bei der Zulassungsstelle erklären muss, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr vorliegt. Ich gehe jedoch davon aus, dass dieser sich nicht zur Zulassungsstelle begeben wird, da er auf unsere Schreiben nicht reagierte sowie ein VU gegen ihn erging..
Weiß jemand Rat? Vielen Dank