Vollstreckung ohne Ankündigung durch GVZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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liizzaa25
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#1

18.03.2019, 14:28

Hallo Ihr Lieben :)
ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe..
Folgender Sachverhalt:

Wir haben den GVZ schon mehrere Male mit der Vollstreckung beauftragt (Abnahme der VA, ohne Pfändung). Der GVZ hat uns mitgeteilt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist. Die EWMA-Auskunft hat immer wieder die alte Adresse ergeben. Wir haben dann eine Detektei mit der Ermittlung beautragt. Diese hat festgestellt, dass der Schuldner dort noch immer wohnhaft ist. Auch Nachbarn haben dies bestätigt.

Da der GVZ sich ankündigt, wird er wohl jedes Mal sein Briefkasten- und Klingelschild entfernen. Kann ich den GVZ auch darum bitten, unangemeldet dort aufzukreuzen? :heul

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sh161
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#2

18.03.2019, 14:31

Ruf doch den GVZ einfach mal an und schildere die Situation.
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samsara
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#3

19.03.2019, 08:41

Hat denn die Detektei ein Klingel- und Briefkastenschild mit dem Namen des Schuldners gesehen?

Bei einem Antrag auf Abnahme der VA ohne vorherige Pfändung kündigt sich der GV nicht an. Der GV setzt dem Schuldner schriftlich eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung der offenen Forderung und bestimmt gleichzeitig einen Termin für die Abnahme der VA.
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AliceImWunderland
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#4

19.03.2019, 09:35

samsara hat geschrieben:
19.03.2019, 08:41
Hat denn die Detektei ein Klingel- und Briefkastenschild mit dem Namen des Schuldners gesehen?

Bei einem Antrag auf Abnahme der VA ohne vorherige Pfändung kündigt sich der GV nicht an. Der GV setzt dem Schuldner schriftlich eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung der offenen Forderung und bestimmt gleichzeitig einen Termin für die Abnahme der VA.
Genau. Und da ist es besonders wichtig, dass man auch die Einholung der Drittauskünfte mit beantragt hat. So wie sich das für mich anhört, wird dieser Schuldner nicht freiwillig die VA abgeben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
samsara
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#5

19.03.2019, 09:42

Die Einholung der Drittauskünfte ist aber nur möglich, wenn die Abgabe der VA verweigert wird.

Ggf. solltest Du beantragen, die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft öffentlich zustellen zu lassen.
silvester
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#6

19.03.2019, 10:07

Die Einholung der Drittauskünfte ist auch möglich, wenn der ordentlich geladene Schuldner zum Termin nicht erscheint, da dies als Verweigerung gilt. Sie sind auch möglich, wenn in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist.

Es ist durchaus möglich, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist und sich nicht umgemeldet hat. In diesem Fall muss er den Rechtsschein den er erweckt gegen sich gelten lassen. Der Schuldner ist zu laden (mit der Post), er kommt nicht, es werden die Drittauskünfte eingeholt.
In der Zwangsvollstreckung muss der Schuldner die Wohnung, unter deren Anschrift er gemeldet ist, aus Gründen des von ihm hervorgerufenen Rechtsscheins als seine Wohnung gegen sich gelten lassen, so dass er unter dieser Anschrift auch zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen werden kann.
AG Köln, Beschluss vom 02.07.1999 – 284 M 512/99, DGVZ 1999, 159
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